Versandhandel aus den Niederlanden

Länderliste: Gericht sieht keine Eile, FA macht weiter Druck Patrick Hollstein, 12.09.2024 12:00 Uhr

In erster Instanz ist der Eilantrag der Freien Apothekerschaft zur sogenannten Länderliste gescheitert. Doch Rechtsanwalt Dr. Fiete Kalscheuer will vor das OVG. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Der Eilantrag auf Streichung der Niederlande von der sogenannten Länderliste des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) wurde vom Verwaltungsgericht Köln (VG) abgeleht, doch die Freie Apothekerschaft (FA) hat beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) schon Beschwerde eingelegt. Denn man ist überzeugt, dass die Argumente gar nicht verstanden wurden.

Anders als üblich habe das VG kein einziges Wort zur Frage des Anspruchs verloren: „Es erörtert nicht, ob im Hinblick auf den Versandhandel in den Niederlanden mit Deutschland vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen. Ablehnungsgrund ist hinsichtlich der Apotheker, die den Antrag gestellt haben, allein die vermeintlich fehlende Eilbedürftigkeit“, so die FA. Bei wirtschaftlichen Nachteilen sei eine Eilbedürftigkeit in der Regel nur dann anzunehmen, wenn es um existentielle Belange gehe und die Apotheker ohne Erlass der begehrten Anordnung in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet wären.

Daher habe man sich dazu entschieden, hiergegen Beschwerde beim OVG Münster einzulegen. Rechtsanwalt Dr. Fiete Kalscheuer der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein, der die Apotheker in der Angelegenheit anwaltlich vertritt, führt dazu aus: „Die Hürde der Existenzgefährdung für einen Anordnungsgrund ist bereits für sich genommen zu hoch und entspricht nicht den Maßgaben der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur.“

Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft: „Wir können die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln nicht nachvollziehen. Gerade im Jahre 2024 gibt es aufgrund des E-Rezepts und des damit verbundenen CardLink-Verfahrens einen sprunghaft gestiegenen Markt für den Versandhandel mit Arzneimitteln. Dies spiegelt sich auch in den Zahlen von DocMorris und der Shop-Apotheke wider.“

Jetzt und nicht erst in zehn Jahren am Ende des Instanzenzugs bestehe dringender Handlungsbedarf. „Es kann nicht sein, dass die niederländischen Arzneimittelversender keinen vergleichbaren Sicherheitsstandards wie in Deutschland unterworfen sind und sich diese in der Zwischenzeit Marktanteile sichern, während das Apothekensterben in Deutschland weiter anhält.“

Eine Entscheidung des OVG ist noch in diesem Jahr zu erwarten.