AMG-Novelle

Länder wollen Hersteller schützen

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Berlin -

In ihrer Beschlussempfehlung zur AMG-Novelle haben sich die Experten der Bundesländer nicht nur auf einige überraschende Änderungen zum Apothekenmarkt geeinigt. Die Pharma- und Generikaindustrie erhält vom Gesundheitsausschuss Schützenhilfe: Gefordert wird eine Überprüfung des Zwangsrabatts für Hersteller, Änderungen bei der Nutzenbewertung neuer Arzneimittel sowie eine zweijährige Schonfrist für Generikahersteller.

 

Angesichts der Milliarden-Überschüsse in den Krankenkassen und im Gesundheitsfonds fordern die Pharma-Verbände seit Längerem, dass der 16-prozentige Zwangsrabatt für Hersteller herabgesetzt und das Preismoratorium ausgesetzt wird.

Bei den Bundesländern finden diese Wünsche Unterstützung: Angesichts der positiven Haushaltslage in der GKV sollte überprüft werden, ob Pharmaunternehmen schneller und einfacher vom Herstellerabschlag befreit werden können, schlägt der Gesundheitsausschuss der Regierung vor. „Liegt ein kausaler Zusammenhang zwischen Zwangsrabatt und einem Umsatzrückgang des Herstellers von beispielsweise 14 Prozent vor, könnte dem Hersteller eine Befreiung gewährt werden.“

Seit Monaten fordern die Pharmaunternehmen außerdem Änderungen an der Festlegung der Vergleichstherapie neuer Arzneimittel: Aus Sicht der Länder sollen künftig auch Arzneimittelexperten des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mitreden dürfen, wenn festgelegt wird, mit welchen Arzneimitteln neue Produkte verglichen werden. Für die Hersteller könnte dies bedeuten, dass ihre eingereichten Studien nicht mehr so häufig wegen der Vergleichstherapie abgelehnt werden.

Die Rabattverträge begrüßen die Experten zwar als effektives Sparinstrument. „Jedoch beobachtet der Bundesrat mit Sorge, dass Rabattverträge den Marktzutritt von Generikaherstellern erschweren können.“ Pharmaunternehmen sollten daher erst zwei Jahre nach Ablauf des Patentschutzes einen Rabattvertrag abschließen dürfen. Im Positionspapier der Unionsfraktion war diese Regelung nur für Biosimilars vorgesehen.

Dass Hersteller und Kassen die Rabatthöhe vertraulich behandeln, ist aus Sicht der Ländervertreter ein weiteres Problem für Generikahersteller: „Er weiß nicht, gegen welchen Preis er am Markt konkurriert“, heißt es in der Empfehlung des Gesundheitsausschusses.

 

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