Erstattungspreise

Länder: Ohne Anker in den Keller

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Berlin -

Im Bundesrat wird am Freitag über das Pharmapaket der Großen Koalition abgestimmt. Wirtschafts- und Gesundheitsausschuss stellen sich mit ihren Empfehlungen hinter die Forderungen der Pharmaindustrie: Wenn der Erstattungspreis faktisch zum Listenpreis wird, verlieren die Hersteller ihren Preisanker im internationalen Referenzpreissystem, so die Befürchtung. Stattdessen sollten die Margen von Apotheken und Herstellern über eine andere gesetzliche Regelung abgefischt werden.

Grundsätzlich begrüßen die Experten die geplante Regelung, dass die Handelsspannen für neue Arzneimittel mit Zusatznutzen auf Basis des vereinbarten Erstattungspreises berechnet werden. Allerdings wäre eine Novellierung von Arzneimittelgesetz (AMG) und Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) „zielführender“.

„Die im Gesetz vorgesehene Umdefinition, nach der Erstattungspreis künftig als Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers angesehen werden soll, hat über das System der internationalen Preisreferenzierung gravierende Auswirkungen auf den Pharmastandort Deutschland ('Kellertreppeneffekt').“

Zwar könnten die Hersteller ihren Listenpreis weiter frei festsetzen; aus Sicht der Länder er als „Preisanker“ aber bedeutungslos. Verzögerte Markteinführungen und Parallelexporte könnten die Folgen sein. „Der Bundesrat wird diese für die Arzneimittelstandortpolitik wichtige Regelung kritisch begleiten“, heißt es daher in der Beschlussempfehlung.

Positiv finden die Experten aus den beiden Ausschüssen die Streichung der Bestandsmarktprüfung; hier sollten auch die Gliptine rückwirkend vom Votum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) befreit werden.

Beim Preismoratorium sollte ein Inflationsausgleich vorgesehen werden, bei der jährlichen Überprüfung des Herstellerabschlags sollte die Lage der Krankenkassen außen vor bleiben. Ansonsten würden Budgetprobleme in der GKV, die womöglich nichts mit den Arzneimittelausgaben zu tun haben, auf Kosten der pharmazeutischen Industrie gelöst.

Mit dem Gesetz soll außerdem die Erstellung der Aut-idem-Liste an den G-BA übertragen werden. Klargestellt wird schließlich, dass die Phase der freien Preisbildung nur einmalig je Wirkstoff gewährt wird. Die Kassen hatten reklamiert, dass neue Indikationen zu multiplen Preisen führen könnten. Um die praktische Erfahrungen in die Verhandlungen über die Erstattungsbeträge einzubringen, soll künftig jeweils ein Vertreter einer Krankenkasse an den Verhandlungen teilnehmen.

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