Versorgungsgesetz

Länder schützen Ärzte vor Kliniken dpa, 03.09.2011 11:10 Uhr

Berlin - 

Die Bundesländer pochen auf deutliche Änderungen beim Versorgungsgesetz. Dem Vorsitzenden der Gesundheitsministerkonferenz, Hessens Sozialminister Stefan Grüttner (CDU), zufolge könnten die geplanten Regelungen in einigen Punkten „erhebliche Fehlwirkungen“ zur Folge haben: Weil Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) Kliniken den Weg in die ambulante Versorgung öffnen will, fürchten die Länder einen ungleichen Wettbewerb.

Grüttner kritisiert die geplante stärkere ambulante Versorgung von Patienten mit komplexen Krankheiten durch spezialisierte Ärzte. „Zum Beispiel bei Krebserkrankungen, Anfallsleiden, Aids oder Multipler Sklerose sollen praktisch alle Patienten auch von den Kliniken ambulant versorgt werden können.“ Für ambulante Angebote der Krankenhäuser sei das Tor aber zu weit aufgestoßen: „Das würde die niedergelassenen Ärzte unter enormen Druck setzen.“ Die Krankenhäuser müssten sich auf besonders seltene oder komplizierte Fälle konzentrieren.

„Bei der erwünschten Regionalisierung bleibt der Entwurf hinter den Erwartungen zurück“, so Güttner weiter: Einzelne Länder sollten von geplanten bundeseinheitlichen Vorgaben bei Zuschlägen für Ärzte in Mangelregionen abweichen können, fordert er. „Es gibt regionale Unterschiede, und einzelne ambulante Angebote haben sich in bestimmten Ländern bewährt.“ Wenn Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf Länderebene befolgt werden müssen, sei dies „das Gegenteil von Regionalisierung“.

Zudem warnt Grüttner davor, dass die Krankenkassen künftig leichter freiwillige Leistungen anbieten können von nicht zugelassenen Anbietern wie Heilpraktikern. „Dies würde die Kassen zu einem Wettlauf um solche Angebote aus reinen Marketinggründen anstacheln.“

Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 3. August beschlossen - nach den parlamentarischen Beratungen soll das Gesetz am 1. Januar in Kraft treten. Ärzte, die sich in Gebieten mit Medizinermangel niederlassen, sollen mehr Geld verdienen können.