AMG-Novelle

Länder rechnen mit Versandhandel ab

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Berlin -

Seit Jahren versuchen die Bundesländer, Pick-up-Stellen über das Bundesratsverfahren zu verbieten. Bislang vergebens. Das von Bayern vorgebrachte komplette Verbot des Rx-Versandhandels erscheint daher auf den ersten Blick als ein erneuter aussichtsloser Versuch. Liest man den Text der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses, wird allerdings klar, wie ernst es den Ländern ist.

 

„Die uneingeschränkte Zulassung des Versandhandels mit Arzneimitteln hat zu einer Verminderung der Patientensicherheit geführt“, schreiben die Experten. Verbraucher könnten nicht zwischen seriösen und illegalen Anbietern unterscheiden, die Hälfte aller im Internet bestellten Medikamente sei gefälscht. „Gefälschte Arzneimittel können tödlich sein“, so das Fazit der Länder zum Versandhandel.

Erneut rechnen die Ländervertreter auch mit Pick-up-Stellen ab: Solche Einrichtungen hölten die sichere und bewährte Arzneimittelversorgung der Bevölkerung über ein flächendeckendes Netz an öffentlichen Apotheken aus. Weil eine Einschränkung der Abholstellen mehrfach verfassungsrechtlich abgelehnt wurde, kommen die Gesundheitsexperten zu der Schlussfolgerung: „Die Sicherheit der Patienten und der Erhalt der gut funktionierenden Arzneimittelversorgung über Apotheken erfordert ein Verbot des Versandhandels. Ein solches Rx-Versandverbot erscheint auch verfassungsrechtlich gerechtfertigt.“

Mit den Versandapotheken haben die Gesundheitsexperten wenig Mitleid: Die wirtschaftlichen Auswirkungen schätzen die Länder als „überschaubar“ ein. Von den knapp 3000 zugelassenen Versendern hätten ohnehin nur maximal 50 den Arzneimittelversand als Kerngeschäft. Der Rx-Umsatz im Jahr 2010 knapp 25 Prozent zum Gesamtumsatz der Unternehmen beigesteuert.

Ob sich das Plenum des Bundesrats am 30. März an diese Beschlussempfehlung hält, ist derzeit offen. Immerhin: Im Ausschuss stimmten 12 Länder für den Vorschlag aus Bayern, nur Bremen und Schleswig-Holstein stimmten dagegen, es gab zwei Enthaltungen. Selbst wenn das Plenum der Empfehlung folgen sollte, hätte der Beschluss für die Regierung empfehlenden Charakter: Die AMG-Novelle befindet sich schließlich noch im ersten von zwei Bundesratsdurchgängen.

 

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