Das vom Bundeskabinett beschlossene Versorgungsstrukturgesetz (VStG) stieß bei der heutigen Sitzung des Bundesrates auf heftige Kritik. Gegen eines der Herzstücke des Gesetzes, nämlich die Schaffung eines „spezialärztlichen Versorgungssektors“ gab es den größten Widerstand. Da „ein vollkommen ungesteuertes Leistungssegment“ drohe, solle die geplante Regelung aus dem VStG vorerst komplett gestrichen werden, forderten die Länder per Mehrheit im Bundesrat.
Nach den Regierungsplänen sollen spezialisierte Ärzte komplexe Krankheiten besser ambulant behandeln können - verstärkt auch in Kliniken. Die Länder monierten, dass eine starke Ausweitung des Bereichs ohne medizinische Notwendigkeit drohe. Kritisiert wurde auch, dass die sonst für Mediziner gültigen Behandlungs-Obergrenzen für den neuen Sektor nicht mehr vorgesehen sind. Zudem müssten auch die in diesem Bereich zu behandelnden Krankheiten besser definiert werden. Die spezialärztliche Versorgung solle folglich in einem eigenen Gesetz geregelt werden.
Auch in Dutzenden anderen Punkten meldeten die Länder Änderungsbedarf für das Ärztegesetz an. Kritik gab es beispielsweise für den Passus, der es Krankenkassen erlauben soll, über die Finanzierung von Extra-Leistungen, wie etwa OTC-Arzneimittel, in Wettbewerb zu treten. Sie fürchten, die Krankenkassen würden in einen Wettbewerb gedrängt, möglichst viele fragwürdige Behandlungen freiwillig anzubieten.
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollen nach dem Willen der Länder zudem weiter auch von Klinik- oder kommunalen Trägern betrieben werden können, und nicht nur von den Ärzten selbst. Auch fordern die Länder Zuschläge für Ärzte, die Heroinabhänige mit Ersatzstoffen behandeln.
In seiner Rede vor dem Bundesrat signalisierte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) Gesprächsbereitschaft: Kostensteigerungen seien nicht das Ziel, versicherte er in der Länderkammer.
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