Bundesrat

Länder: Mehr Rechte für Patienten APOTHEKE ADHOC, 06.07.2012 16:42 Uhr

Berlin - 

Der Bundesrat hat bei seiner heutigen Sitzung erstmals zu dem von der Regierung geplanten Patientenrechtegesetz Stellung bezogen: Die Länder wünschen sich an vielen Stellen Verbesserungen. So soll beispielsweise die Informationspflicht des Arztes bei eigenen oder fremden Behandlungsfehlern ausgeweitet und die Aufbewahrungsdauer der Patientenakte von 10 auf 30 Jahre verlängert werden, um eventuelle Arzthaftungsprozesse zu erleichtern. Auf Verlangen des Patienten soll der Arzt die Patienteninformation auch in schriftlicher Form aushändigen.

Im Bereich der „Individuellen Gesundheitsleistungen“ (IGeL), deren Kosten nicht von den Kassen übernommen werden, wollen die Länder die Patienten besser vor übereilten Entscheidungen schützen. Demnach soll schriftlich festgehalten werden, dass der Patient über die Kosten informiert wurde.

Der Bundesrat hat die Regierung zudem gebeten, die Einrichtung eines Patientenentschädigungsfonds zu prüfen. Dieser solle sich um Fälle kümmern, in denen Behandlungsfehler nicht nachgewiesen werden können.

Die Bundesregierung kann nun eine Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates verfassen. Im Herbst beschäftigt sich dann der Bundestag in zweiter und dritter Lesung mit dem Vorhaben.