Die Bundesländer sprechen sich gegen den Aufbau von Notfallapotheken und dispensierenden Ärzten in den Integrierten Notfallzentren (IGZ) aus. Stattdessen wurden Änderungen zur Notfallreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gefordert, wie sie der Gesundheitsausschuss vorgeschlagen hatte.
Angenommen wurde allerdings nicht der Hauptantrag, der die komplette Streichung rund um das Thema Notfallapotheken vorsah. Stattdessen wurden mehrere Hilfsempfehlungen bestätigt, die gravierende Einschränkungen für die Arzneimittelversorgung in den IGZ vorsehen und teilweise auch die normalen Notdienstapotheken betreffen:
Die Notfallreform ist nicht zustimmungspflichtig.
Viele gesundheitspolitische Themen standen heute auf der Tagesordnung des Bundesrats. Neben dem Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit (inklusive Schaffung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin – BIPAM), dem Gesetz zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz – GDAG) und einer Novellierung zum Transplantationsgesetz ging es um das Medizinforschungsgesetz (MFG), das verabschiedet wurde.