Kein Dispensierrecht in Notfallzentren

Bundesrat: Notdienstgebühr auch für Spätdienste

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Berlin -

Die Bundesländer sprechen sich gegen den Aufbau von Notfallapotheken und dispensierenden Ärzten in den Integrierten Notfallzentren (IGZ) aus. Stattdessen wurden Änderungen zur Notfallreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gefordert, wie sie der Gesundheitsausschuss vorgeschlagen hatte.

Angenommen wurde allerdings nicht der Hauptantrag, der die komplette Streichung rund um das Thema Notfallapotheken vorsah. Stattdessen wurden mehrere Hilfsempfehlungen bestätigt, die gravierende Einschränkungen für die Arzneimittelversorgung in den IGZ vorsehen und teilweise auch die normalen Notdienstapotheken betreffen:

  • komplette Streichung der vorgesehenen Selbstdispensation für den Fall, dass kein Vertrag mit einer Notfallapotheke besteht
  • Pflicht für Apotheken, entsprechende Verträge zu schließen, wenn sie die Patienten im IGZ versorgen will
  • maximal eine zweite Offizin pro Apotheke, die außerdem innerhalb desselben Kreises oder derselben kreisfreien Stadt oder in benachbarten Kreisen oder kreisfreien Städten liegen muss
  • Präsenzpflicht einer Apothekerin oder eines Apothekers in der Notfalloffizin
  • keine Herstellungstätigkeiten in der Notfalloffizin
  • Vertrag muss bei Behörde nur angezeigt, nicht genehmigt werden
  • weitgehende Flexibilisierung der Dienstbereitschaft von Apotheken ohne starre Zeitvorgaben, um diese „bestmöglich auf die Öffnungszeiten der mit Notdienstzentren in vertraglicher Verbindung stehenden Apotheken, die die Versorgung zu den Öffnungszeiten der Notdienstpraxis wahrnehmen, bestmöglich aufeinander abzustimmen“
  • Vergütung für Teilnotdienste

Die Notfallreform ist nicht zustimmungspflichtig.

Viele gesundheitspolitische Themen standen heute auf der Tagesordnung des Bundesrats. Neben dem Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit (inklusive Schaffung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin – BIPAM), dem Gesetz zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz – GDAG) und einer Novellierung zum Transplantationsgesetz ging es um das Medizinforschungsgesetz (MFG), das verabschiedet wurde.

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