Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat sich einstimmig gegen den von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) geplanten dritten Versorgungssektor ausgesprochen. Bei der „spezialärztlichen Versorgung“ sollen spezialisierte Ärzte komplexe Krankheiten besser ambulant behandeln können - und zwar verstärkt auch in Krankenhäusern. Auf Antrag der Länder Niedersachsen und Rheinland-Pfalz sei dieser Passus des Versorgungsstrukturgesetzes (VStG) gestern im Ausschuss abgelehnt worden, berichtet die Ärzte Zeitung.
Die Vertreter der Länder hätten vorgeschlagen, die spezialärztliche Versorgung in einem eigenen Gesetz zu regeln. Das Plenum der Länderkammer stimmt am 23. September über die Änderungsanträge der Ausschüsse ab.
Niedersachsens Gesundheitsministerin Aygül Özkan (CDU) forderte gegenüber der Zeitung eine Klarstellung, welche Erkrankungen dem Bereich der spezialärztlichen Versorgung zuzuordnen seien. Auch für die Leistungserbringer müsse es ein geregeltes Zulassungsverfahren geben. Die Bearbeitung solle Aufgabe der Selbstverwaltung bleiben, „um nicht bei Landesbehörden Bürokratie und Verwaltungsaufwand zu generieren“, so Özkan. Medizinisch nicht indizierte Mengenausweitungen zu Lasten der allgemeinen Grundversorgung müssten vermieden werden.
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