Baden-Württemberg hat zusammen mit anderen Ländern einen Gesetzesentwurf zum Verbot organisierter Sterbehilfe auf den Weg gebracht. Danach soll „gewerbliche und organisierte Suizidhilfe“ mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden, teilte das Justizministerium mit. Das Landeskabinett befasste sich am Montagabend mit dem Entwurf, der gemeinsam mit Bayern, Thüringen, dem Saarland und Hessen erarbeitet worden war. An diesem Freitag will sich der Bundesrat damit beschäftigen.
„Es geht nicht darum, die Sterbehilfe an den Pranger zu stellen“, sagte Justizminister Ulrich Goll (FDP) nach einer Mitteilung. „Es geht allein darum, Geschäfte mit dem Tod, die unter dem Deckmantel der Humanität angestrebt werden, zu verhindern.“ Nach Ministeriumsangaben sollen daher nicht automatisch alle von einem strafrechtlichen Verbot erfasst werden. So müssten Ärzte, Pfleger, Angehörige oder Pfarrer, die sich für den Wunsch eines alten oder kranken Menschen zu sterben einsetzen, nicht befürchten, mit einem Fuß im Gefängnis zu stehen.
„Wer aber aus Profitsucht beim Sterben hilft, soll bestraft werden“, sagte Goll weiter. Die Angst der Menschen zu leiden, dürfe nicht von Dritten zur Gewinnmaximierung ausgenutzt werden. Durch die Existenz von Suizidhilfe-Organisationen könnte auf kranke und alte Menschen ein Erwartungsdruck entstehen, den Suizid auch tatsächlich zu wählen, sagte der Minister.
Die öffentliche Diskussion um die Sterbehilfe ist nach Bekanntwerden eines weiteren Falls erneut entbrannt. Hamburgs Ex-Justizsenator Roger Kusch hatte nach eigenen Angaben am vergangenen Wochenende bei einer 79-jährigen Frau aus Würzburg Sterbehilfe geleistet.
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