Urteil

KV-Vorstände müssen Sozialabgaben zahlen

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Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin muss nach einem Gerichtsurteil für ihre Vorstände Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zahlen. Die drei Vorstände seien keine Selbstständigen und damit sozialversicherungspflichtig, entschied heute das Sozialgericht Berlin. Damit wurde die Klage der KV abgewiesen.

Die Vorstände seien abhängig Beschäftigte mit regelmäßiger Vergütung, festem Urlaub und ohne unternehmerisches Risiko. Deshalb müssten sie sowie die KV als Arbeitgeber in die gesetzliche Rentenversicherung und andere Sozialversicherungen einzahlen.

Nach Angaben des Gerichts ist es die erste Entscheidung zum Status von KV-Vorständen. Die KV werde das Urteil akzeptieren, sagte eine Sprecherin Annette Kurth. Rund 150.000 Euro würden in die gesetzlichen Sozialkassen nachgezahlt. Dafür seien Rücklagen gebildet worden. Künftig ist die KV verpflichtet, die anteiligen Sozialbeiträge für ihre drei Vorstände monatlich zu begleichen.

Die KV hatte argumentiert, sie sei seit ihrer Umstrukturierung im Jahr 2005 mit einer mittelständischen Aktiengesellschaft vergleichbar und deshalb nicht mehr verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge für die Vorstände einzuzahlen. Dem folgte das Gericht nicht und gab der Deutschen Rentenversicherung Recht. Die KV müsse als Behörde des öffentlichen Rechts für ihre Vorstände den Arbeitgeber-Anteil zu den Abgaben für die gesetzliche Rentenversicherung und andere Sozialversicherungen aufbringen. Nur Selbstständige könnten wählen, ob sie sich privat absichern, erklärte Richterin Kerstin Höft.

Das Jahres-Gehalt pro Vorstand liegt bei 162.000 Euro. Die drei Vorstände hätten für ihre private soziale Absicherung aus der KV-Kasse seit 2005 jeweils rund 1700 Euro im Monat bekommen, sagte die Vorstandsvorsitzende Angelika Prehn. Dies macht im Jahr rund 61.000 Euro aus.

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