Nach der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein legt jetzt auch die KV Hessen eine Substitutionsliste auf, mit der sich die Mitglieder über Alternativen zu teuren Scheininnovationen informieren können. Die Auflistung, die sich an der von Professor Dr. Ulrich Schwabe erstellten Übersicht der KV Nordrhein orientiert, enthält 70 Analogpräparate mit jeweils drei preisgünstigeren, therapeutisch vergleichbaren Produkten.
KV-Vize Gerd Zimmermann gab sich gegenüber Anfeindungen der Pharmahersteller gelassen. „Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass wir uns mit dieser Liste keine Freunde bei den betreffenden Pharmaunternehmen machen werden“, sagte Zimmermann dem Ärzteblatt. Die Erfahrungen in Nordrhein zeigten, dass die einzelnen Firmen höchst allergisch darauf reagieren, wenn man ihnen nachweise, dass nicht alle der neu eingeführten Präparate tatsächlich auch innovativ sind. „Auch das Risiko von Prozessen steht im Raum“, sagte Zimmermann.
Die Arzneimittelvereinbarung der KV Hessen beinhaltet einen Zielwert für den Verordnungsanteil von Analopräparaten. In den vergangenen Monaten hätte es zahlreiche Anfragen von Ärzten nach pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen zu verschiedenen MeToo-Präparaten gegeben. Den vorgegebenen Zielwert könne die KV nur dann einhalten, wenn sie die Mitglieder aktiv informiere und auf Effizienzreserven hinweise. „Wir werden uns von diesem Weg auch durch Drohgebärden nicht abbringen lassen“, betonte Zimmermann.
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