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Kulturgut: Koalition hält an Buchpreisbindung fest

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Berlin -

Im Sommer hatte sich die Monopolkommission nicht nur gegen das Rx-Versandverbot ausgesprochen. Die Bundesregierung wurde auch aufgefordert, die Buchpreisbindung in Deutschland abzuschaffen. In Sachen Versandhandel mit Arzneimitteln liegt die Regierungskoalition inzwischen auf der Linie der Monopolkommission. An der Buchpreisbindung wollen Union und SPD hingegen festhalten. Darüber wurde heute im Bundestag diskutiert. Die GroKo hatte dazu einen Antrag vorgelegt, der angenommen wurde.

Als Vorbild und Anlass für die Forderung der Monopolkommission diente das Rx-Boni-Urteil des EuGH vom 19. Oktober 2016. Dieses habe die „Unvereinbarkeit der deutschen Arzneimittelpreisbindung mit der europäischen Warenverkehrsfreiheit festgestellt“. Nach Maßgabe des EU-Rechts wären ebenfalls objektive Belege dafür erforderlich, dass die Buchpreisbindung zugleich einen kulturpolitischen Mehrwert generiert, der den mit ihr verbundenen Markteingriff rechtfertigt, so die Monopolwächter. Anhand der verfügbaren Informationen sei fraglich, ob sich solche Belege beibringen ließen.

Bei der Buchpreisbindung liegen die Dinge für die Koalitionsfraktionen aber anders. In einem gemeinsamen Antrag forderten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD die Bundesregierung auf, der Empfehlung der Monopolkommission nicht zu folgen und innerhalb der Europäischen Union für den Erhalt der Buchpreisbindung einzutreten. Nach Ansicht von Union und Sozialdemokraten ist die Buchpreisbindung ein „zentrales Instrument“ zur Sicherung der kulturellen Vielfalt. Das seit 2002 geltende Buchpreisbindungsgesetz diene dem Kulturgut Buch durch die Festsetzung verbindlicher Preise.

Die Fraktionen kritisieren, dass die Monopolkommission in einem Sondergutachten zwar den Schutz des Kulturgutes Buch grundsätzlich anerkenne, die Buchpreisbindung jedoch aus einer rein ökonomischen Perspektive bewerte. Bei einem Buch handle es sich aber nicht ausschließlich um ein Wirtschaftsprodukt, sondern zugleich um ein „identitätsstiftendes Kulturgut“. Zudem liefere die Monopolkommission in ihrem Sondergutachten keine Begründung für die These, dass ein freier Markt mit freien Preisen die kulturelle Vielfalt des Buchsektors noch besser, mindestens aber genauso gut gewährleisten kann.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, das Buchpreisbindungsgesetz anzupassen, damit auch internetgestützte Vertriebsarten die Buchpreisbindung nicht aushebeln können. Aus Sicht der Bundesregierung gilt die Buchpreisbindung auch für eBooks: Das BuchPrG gelte für den Verkauf von Büchern und allen Produkten, die insbesondere Bücher reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- und buchhandelstypisch anzusehen seien. Sofern diese Voraussetzungen vorlägen, gelte dies auch für eBooks. Kein Problem sieht die Bundesregierung zudem in der Vereinbarkeit der Buchpreisbindung mit dem EU-Recht. Die gesetzliche Preisbindung sei von allen Buchhändlern, die Bücher an Letztverbraucher in Deutschland verkauften, einzuhalten.

Die Monopolkommission hatte die Sache im Mai anderes bewertet. Die Buchpreisbindung diene zwar einem im Grundsatz anzuerkennenden kulturpolitischen Ziel, schrieb die Monopolkommission. Nach EU-Recht handele es sich beim Schutz des Kulturguts Buch um ein zwingendes Erfordernis des Allgemeininteresses. „Dennoch bestehen aus wettbewerbsökonomischer und -rechtlicher Sicht erhebliche Bedenken gegen die Buchpreisbindung als einem Instrument zu diesem Schutz“, so die Monopolkommission unter Leitung von Professor Dr. Armin Wambach.

Die Monopolkommission kam zu dem Schluss, dass die Buchpreisbindung aus ökonomischer Sicht „ambivalente und zum Teil unklare Wirkungen“ entfalte. So stärke die Buchpreisbindung den Nebenleistungswettbewerb und verhindere den Servicewettbewerb. „Sie verlangsamt den Strukturwandel zulasten des stationären Buchhandels, die Zunahme der Buchhandelskonzentration sowie das Entstehen nachfragemächtiger Buchhändler“, so die Kommission.

Trotz Buchpreisbindung verliere der stationäre Buchhandel kontinuierlich Marktanteile zugunsten des Onlinebuchhandels. Andererseits stelle sich zunehmend die Frage, ob die von der Buchpreisbindung möglicherweise geschützte Infrastruktur noch die ihr zugesprochene Rolle spiele: „Aufgrund der Digitalisierung und der wachsenden Internetaffinität der Konsumenten nimmt die Bedeutung des traditionellen Buchhandels und des von ihm erbrachten buchhändlerischen Services kontinuierlich ab.“

Das kulturpolitische Interesse des nationalen Gesetzgebers an Büchern sei aus rechtlicher Sicht gegen das Interesse am unverfälschten Wettbewerb abzuwägen. Der Schutz des Wettbewerbs erfolge innerhalb des europäischen Binnenmarktes durch das EU-Recht. „Die nationalen Vorschriften zur Buchpreisbindung greifen erheblich in die Grundfreiheiten grenzüberschreitend tätiger Marktteilnehmer ein und stellen zudem einen schwerwiegenden Markteingriff dar.

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