Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat die Gesundheitsreform von 2007 vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt. Die neuen Regeln für die privaten Krankenversicherungen (PKV) seien mit dem Grundgesetz vereinbar, sagte die Ministerin am Mittwoch bei einer Anhörung in Karlsruhe. „Die Veränderungen haben sich auf schonende Korrekturen der Defizite und Ungleichheiten beschränkt.“
In der Verhandlung geht es um Verfassungsbeschwerden von fünf privaten Krankenversicherungen und drei Privatversicherten. Sie beanstanden unter anderem den günstigeren Basistarif, den die Privaten von 2009 anbieten müssen.
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