AMNOG

Krötsch kritisiert Substitutionspläne

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Die Deutsche Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement (DGbV) hat sich gegen die im Entwurf des Arzneimittelmartk-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) vorgesehene Austauschbarkeit von wirkstoffgleichen Medikamenten bei Übereinstimmung von nur einer Indikation ausgesprochen. Patienten würden einem Medikament nicht trauen, wenn in der Packungsbeilage statt ihrer Krankheit andere Krankheitsbilder aufgeführt werden, so der Verein.

Der Austausch über Indikationen hinweg könne dazu führen, dass lebensnotwendige Arzneimittel nicht konsequent eingenommen würden, so der DGbV. Bereits heute setzten 20 bis 40 Prozent aller Patienten mit einer langfristigen medikamentösen Therapie ihre Arzneimittel vorzeitig. Dies führe zur Verschwendung von bis zu 10 Milliarden Euro.

DGbV-Arzneimittelexperte Dr. Ulrich Krötsch, ehemaliger Präsident der Bundesapothekerkammer und der Bayerischen Landesapothekerkammer, fordert, dass im Rahmen von Rabattverträgen verschriebene Medikamente nur durch solche ersetzt werden dürfen, die für alle Indikationen eine Zulassung besitzen.

Der AMNOG-Entwurf sieht vor, dass Apotheker auch andere Präparate, für die die Krankenkassen einen Rabattvertrag haben, abgeben dürfen, wenn nur eines der Krankheitsbilder des Patienten mit denen in der Packungsbeilage erwähnten Indikationen übereinstimmt. Die ABDA hatte sich in ihrer Stellungnahme für einen freiwilligen Austausch ausgesprochen.

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