Die drei Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin behalten ihre Ämter – obwohl ihnen bei einer Delegiertenversammlung gestern mehr als die Hälfte der Vertreter das Misstrauen aussprach. Für eine Abwahl wäre eine Zweidrittelmehrheit notwendig gewesen, daher bleibt bis zur nächsten regulären Wahl Anfang 2017 alles beim Alten. Hintergrund ist ein Gerichtsverfahren wegen angeblicher Veruntreuung von mehr als einer halben Million Euro.
Von den 37 anwesenden der insgesamt 40 Delegierten stimmten 21 für eine Amtsenthebung von Vorstandschefin Dr. Angelika Prehn und jeweils 20 für die Abberufung von Dr. Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke. Erforderlich für die Abwahl wären aber 25 Ja-Stimmen gewesen.
„Das Ergebnis ist ein Zeichen“, sagte Prehn zum Ergebnis. „Ich danke denjenigen, die mir zutrauen, mich in der verbleibenden Amtszeit weiter für die Berliner Ärzte, Psychotherapeuten und Patienten einzusetzen. So wie ich es immer getan habe. Ich freue mich auf ein Rückkehr zur Sacharbeit.“
Vor mehr als drei Jahren hatten sich die drei Vorstände jeweils 183.000 Euro als Übergangsgeld auszahlen lassen – obwohl kein Übergang stattfand: Der Vorstand wurde 2011 komplett wiedergewählt, die Wiederwahl hatte sich bereits abgezeichnet. Erst auf großen politischen Druck hin sollen die drei Mediziner die Summe zurückgezahlt haben, die normalerweise fällig wird, wenn die KV-Vorstände ihr Mandat abgeben und wieder hauptberuflich als Arzt arbeiten.
Im Mai vergangenen Jahres hatte wegen der Affäre der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Jochen Mathias Treisch, seinen Hut genommen. Dass die Vorstände im Amt blieben, hat laut RBB mit der Tatsache zu tun, dass viele der 9000 niedergelassenen Ärzte mit der Arbeit zufrieden seien, weil für viele Gruppen höhere Honorare ausgehandelt werden konnten. Auch das habe eine frühere Abwahl verhindert.
Allerdings befasst sich die Berliner Staatsanwaltschaft mit der Sache: Vor einem Jahr wurde Anklage erhoben, weil die drei Vorstände 2011 von Treisch die rückwirkende Änderung der Dienstverträge und die Auszahlung der Übergangsgelder gefordert hatten.
Das Landgericht Berlin hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens im Juni mangels Vorsatz abgelehnt. Das Kammergericht hob die Entscheidung jedoch im November auf und ließ die Anklage zur Hauptverhandlung zu. Die Angeschuldigten hätten gewusst, dass die Auszahlung der Übergangsgelder mit haushaltsrechtlichen Grundsätzen unvereinbar gewesen sei. Es handle sich um einen handgreiflichen und eklatanten Verstoß gegen Haushaltsrecht.
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