Ost-West-Papier

Kretschmer/Laumann: Vollkasko für Pflege Patrick Hollstein, 02.08.2024 16:48 Uhr

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer will gemeinsam mit NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann eine Pflegevollversicherung einführen. Foto: phototek.net/saechsische Staatskanzlei
Berlin - 

Aus der CDU kommt ein Vorstoß für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung. Dabei soll die derzeitige Absicherung in eine vom Bund finanzierte Vollversicherung umgewandelt werden, die die pflegebedingten Kosten komplett übernimmt.

Einen entsprechenden Bericht der Zeitung „Die Welt“ bestätigte die Sächsische Staatskanzlei und sprach von einem Ost-West-Papier, denn das Konzept stammt aus Sachsen und Nordrhein-Westfalen. Hintergrund sind die stark gestiegenen Pflegekosten. Bereits jetzt sei jeder dritte Pflegebedürftige auf Sozialhilfe angewiesen, da seine Rente für die Pflegekosten nicht ausreicht, hieß es.

„In Sachsen ist es sogar mehr als jeder Dritte. Renten von im Durchschnitt 1200 bis 1400 Euro stehen Pflegekosten von monatlich 3000 Euro gegenüber. Wer bedürftig ist, wird damit automatisch zum Sozialfall“, zitierte „Die Welt“ Sachsens Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU): „Nordrhein-Westfalens Sozialminister Karl-Josef Laumann und ich haben deshalb ein Konzept für einen Systemwechsel erarbeitet, für eine Vollversicherung, die die pflegebedingten Kosten komplett übernimmt.“ Laut Berechnungen des Iges-Instituts – einem Forschungs- und Beratungsinstitut für Infrastruktur- und Gesundheitsfragen – wären dafür im Beispieljahr 2026 rund 16,5 Milliarden Euro nötig, die der Bund übernehmen soll.

Den Angaben zufolge könnten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen damit um insgesamt 8,9 Milliarden Euro entlastet werden. Das ist die Summe, die Betroffene über ihren Eigenanteil jährlich an pflegebedingten Kosten selbst tragen müssen. „Pflegebedürftige und deren Familien müssten dann nur noch die Kosten übernehmen, die nicht unmittelbar mit der Pflege zusammenhängen“, erklärte Kretschmer. Dazu zählen laut CDU-Konzept vor allem Investitions-, Betriebs- und Verpflegungskosten. „Wenn sich Beitragszahler auch gegen diese Kosten absichern wollen, sollen sie künftig freiwillig bezahlbare Pflegezusatzversicherungen abschließen können, die deren Umfang abdecken“, zitierte die Zeitung aus dem Reformpapier.