Im Zuge des Bürokratieabbaus will die Bundesregierung für GKV-versicherte Arbeitnehmer die Pflicht zur Vorlage des Krankenscheins beim Arbeitgeber abschaffen. Die Krankmeldungen sollen die Krankenkassen auf elektronischem Wege übernehmen. Zur Sicherheit sollen die Ärzte aber weiterhin die AU-Scheine ausstellen. Das sieht das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG II) des Bundeswirtschaftsministeriums vor. In Kraft treten soll diese Regelung aber erst 2023.
„Nach der Neuregelungen im SGB IV soll die Krankenkasse bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern nach Eingang einer Arbeitsunfähigkeitsmeldung durch den Arzt dem Arbeitgeber den Namen des Arbeitnehmers, Beginn und Ende der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit, das Ausstelldatum und eine Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung in elektronischer Form als Meldung zum Abruf bereitstellen“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Als Folge dieses elektronischen Meldeverfahrens soll für GKV-krankenversicherte Arbeitnehmer die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entfallen.
Die Vorlagepflicht bleibt aber bestehen, soweit die elektronische Meldung beispielsweise für geringfügige Beschäftigte in Privathaushalten nicht erfolgt oder die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch Ärzte vorgenommen, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Dies ist zum Beispiel bei im Ausland ansässigen Ärzten der Fall, so dass es hier bei den bisherigen Regelungen zu den Mitteilungs- und Nachweispflichten bei Erkrankungen im Ausland bleibt.
„Anstelle der bisherigen Vorlagepflicht ist es […] in Zukunft ausreichend, sich […] einem Arzt vorzustellen, das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer feststellen und sich – als Obliegenheit – vom behandelnden Arzt eine ordnungsgemäß ausgestellte, schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit den für den Arbeitgeber bestimmten Daten aushändigen zu lassen.“ Damit bleibe dem Arbeitnehmer die Papierbescheinigung als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel mit dem ihr von der Rechtsprechung zugebilligten hohen Beweiswert erhalten, um insbesondere in Störfällen wie etwa einer fehlgeschlagenen Übermittlung im elektronischen Verfahren das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit nachweisen zu können.
Arbeitnehmer müssten derzeit noch ihre Krankschreibungen bei ihrem Arbeitgeber in Papierform einreichen, heißt es im Gesetzentwurf. Der damit verbundene manuelle Bearbeitungsaufwand sei angesichts der fortschreitenden Digitalisierung nicht mehr zeitgemäß. Daher werde mit dem BEG III ein elektronisches Meldeverfahren eingeführt, das die Einreichung des „gelben Zettels“ ersetze. „Durch die Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden sowohl die Unternehmen als auch ihre Mitarbeiter erheblich entlastet“, so der Entwurf. Laut BMWi führt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung zu einer Zeitersparnis von 19,2 Millionen Stunden. Die finanzielle Entlastung soll 77 Millionen Euro betrtagen.
Die AOK Bayern hat bereits mit der Digitalisierung von Krankschreibungen begonnen. Patienten erhalten dann beim Arzt keinen Papierschein mehr, den sie per Post an ihre Kasse schicken müssen, sondern der Arzt versendet den Schein online. In einem Pilotprojekt wird das Konzept getestet. In Zukunft sollen Patienten ihre AU-Scheine auch direkt an ihren Arbeitgeber senden können.
Das Pilotprojekt ist eine Kooperation der AOK mit dem südbayerischen Ärztenetz „Patient-Partner“. 23.000 AOK-Versicherte sollen daran teilnehmen können. Sie können in 130 Arztpraxen im Süden des Freistaats ihre Krankschreibungen digital vom Arzt versenden lassen. Über 10.000 AU-Scheine haben die teilnehmenden Ärzte nach AOK-Angaben bisher jährlich ausgestellt. Statt einen Vordruck auszufüllen, tun sie das nun am Computer. Ansonsten bleibe alles gleich, erläutert ein AOK-Sprecher auf Anfrage: „Für die Praxen ändert sich nichts. Über die bestehende Praxisverwaltungssoftware wird die AU-Meldung erzeugt und durch das Arztnetz datenschutzgerecht an die AOK Bayern übermittelt.“ Die technische Infrastruktur dafür hat die AOK in Eigenregie gebaut, ein externer Dienstleister war nicht involviert.
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