Weil sie unerlaubt eng zusammengearbeitet und so Krankenkassen betrogen haben sollen, haben ein Orthopäde und die Inhaberin eines Sanitätshauses Ärger mit der Justiz. Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft dem 67-Jährigen und der 82-Jährigen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrug in 1334 Fällen vor, teilte ein Sprecher am Dienstag mit.
Es sei Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben worden. Diversen gesetzlichen Krankenkassen soll laut Ermittler durch die unzulässigen Abrechnungen im Zeitraum von 2015 bis Juni 2021 ein Schaden von insgesamt rund 786.000 Euro entstanden sein.
Der Orthopäde soll diverse Hilfsmittel verordnet haben, etwa Einlagen, Bandagen, Orthesen oder Schuhe. Diese sollen seine Patienten und Patientinnen dann direkt in seiner Praxis erhalten haben – in einem Raum, den das Sanitätshaus dort angemietet hatte. Diese Form der Zusammenarbeit sei nicht erlaubt, so die Staatsanwaltschaft. Die Abgabe von Hilfsmitteln an Versicherte über Depots bei Vertragsärzten sei unzulässig, soweit es sich nicht um Hilfsmittel handele, die zur Versorgung in Notfällen benötigt würden.
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