Krankenkassen

NDR: DAK-Kopfgeldjagd auf Versicherte

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Berlin -

Die DAK-Gesundheit soll einem Medienbericht zufolge eine regelrechte „Kopfgeldjagd“ auf Kassenpatienten durchgeführt haben: Die Kasse habe in Zusammenarbeit mit der Hansemerkur-Versichertengruppe Vertretern bis zu 150 Euro gezahlt – weit mehr als zulässig, berichtet der Radiosender NDR info. Besonders erfolgreiche Versicherungsvertreter sollen außerdem für ein Jahr kostenlos einen Kleinwagen nutzen dürfen. DAK und Hansemerkur wehren sich gegen die Vorwürfe.

NDR info zitiert das Bundesversicherungsamt (BVA), das die Prämien „für nicht mit den Wettbewerbsgrundsätzen vereinbar“ hält. Zulässig sind laut BVA Prämien bis zu 80,85 Euro. Die in den Wettbewerbsgrundsätzen festgelegten Höchstgrenzen sollten auch dazu dienen, ein gegenseitiges Überbieten der Krankenkassen und damit eine 'Kopfgeldjägerei' zu unterbinden.

„Wir haben die DAK um Stellungnahme gebeten und müssen den konkreten Sachverhalt prüfen“, sagt ein BVA-Sprecher. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gebe es aber nicht. Habe die DAK mehr gezahlt, sei dies auf jeden Fall ein Regelverstoß. Hätten hingegen die Vertreter über die Hansemerkur höhere Beträge bekommen, müsse geprüft werden, ob die Höchstgrenze umgangen worden sei.

Die DAK weist die Vorwürfe zurück: Man zahle an die Hansemerkur 60 Euro für einen neu gewonnenen Versicherten, so ein Sprecher. „Das ist ein sehr moderater Betrag und rechtskonform.“ Die Kasse kritisiert, dass im NDR-Beitrag von „Ermittlungen“ des BVA die Rede sei, da dies die DAK kriminalisiere. „Das BVA hat uns eine Anfrage geschickt, die wir auch beantworten werden.“

Auch die Hansemerkur fühlt sich im Recht: „Wir teilen die Auffassung einer Angestellten des BVA nicht, dass hier ein Verstoß gegen Wettbewerbsgrundsätze für gesetzliche Kassen vorliegt.“

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