Arzneimittel gegen seltene Krankheiten sind zwar teuer, bringen aber nach Ansicht der Krankenkassen nur selten wirkliche Verbesserungen. Anders als bei den übrigen Medikamenten werde Orphan Drugs ohne vorherige Prüfung von vorneherein ein Zusatznutzen unterstellt, dem diese tatsächlich nur in sehr wenigen Fällen gerecht würden, erklärte der GKV-Spitzenverband.
Der Verband berief sich dabei auf eine Untersuchung der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Zusatznutzen neuer Arzneimittel von 2011 bis Mitte Dezember 2015. Danach stellte der G-BA für knapp die Hälfte der Patientengruppen (47 Prozent) bei Arzneimitteln gegen seltene Krankheiten einen „nicht quantifizierbaren“ Zusatznutzen fest. „Das bedeutet: Die wissenschaftliche Datenbasis ist nicht ausreichend, um das Ausmaß des Zusatznutzens zu beurteilen.“ Bei anderen Arzneimitteln falle das Ergebnis nur bei 4 Prozent derart negativ aus. Lediglich rund 6 Prozent der Medikamente gegen seltene Krankheiten hätten immerhin einen „beträchtlichen Zusatznutzen". Die höchste Stufe, ein „erheblicher Zusatznutzen" erreiche keines der Präparate.
Eine Ursache für das vergleichsweise schlechte Abschneiden von Arzneimitteln gegen seltene Leiden sieht der GKV-Spitzenverband entsprechend in den vom Gesetzgeber stark herabgesetzten Zulassungsanforderungen. Erst wenn der Umsatz eines Orphan Drug 50 Millionen Euro übersteige, prüfe der G-BA, ob tatsächlich ein Zusatznutzen gegenüber den auf dem Markt befindlichen Präparaten festzustellen sei.
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, erklärte, aus Patientensicht bestehe auch bei Arzneimitteln gegen seltene Leiden das Bedürfnis nach umfassender Information sowie Bewertung von Nutzen und Risiken. Diesem Anspruch werde man nicht gerecht, wenn der G-BA einem Arzneimittel sogar dann einen Zusatznutzen aussprechen müsse, „wenn Zweifel am Nutzen bestehen und schwere Nebenwirkungen gemeldet werden“.
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