Die Krankenkassen wollen nach einem Bericht der
„Wirtschaftswoche“ das Kontrollsystem bei ihren oft sechsstelligen
Vorstandsgehältern wieder ändern. Gestützt auf mehrere Gutachten wollten
der GKV-Spitzenverband und eine Gruppe von 25 Kassen die
Gesundheitspolitiker davon überzeugen, die Regeln zur Beteiligung des
Bundesversicherungsamts (BVA) an dem Verfahren wieder zu kippen,
schreibt das Magazin in seiner neuen Ausgabe.
Seit 2013 müssen die Vorstände der rund 130 gesetzlichen Kassen und andere Verbandsobere im Gesundheitssystem neue Verträge dem BVA als Rechtsaufsicht zur Genehmigung vorlegen. Nach Recherchen der „Wirtschaftswoche“ wurden seither rund 60 Verträge eingereicht.
Bei zehn habe das BVA zugestimmt, drei seien abgelehnt worden, über den großen Rest werde noch verhandelt. Anlass für die Neuregelung waren Streitigkeiten um die Vertragsverlängerung für den früheren Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Köhler, im Jahr 2012.
Köhler hatte zunächst eine Gehaltssteigerung um 35 Prozent auf jährlich 350.000 Euro ausgehandelt. Nachdem der damalige Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die Höhe moniert und eine Änderung verlangt hatte, wurde das Jahresgehalt auf 320.000 Euro reduziert und lag damit immer noch über dem der Bundeskanzlerin.
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