Krankenkassen

IKK sucht Grenzen der Korruption

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Berlin -

In der Strafrechtsdebatte um die Korruption von Heilberuflern fordern die Innungskrankenkassen eine klare gesetzliche Regelung: Der Gesetzgeber soll den Straftatbestand „Korruption im Gesundheitswesen“ in das Strafgesetzbuch (StGB) aufnehmen. Der IKK-Verband schließt sich damit einem Änderungsantrag der SPD zum Präventionsgesetz an, in dem die Regierung auch das Thema Korruption angehen will.

Die Versicherten müssten davon ausgehen können, dass medizinische Entscheidungen nicht von monetären Interessen beeinflusst würden, heißt es in der Stellungnahme des IKK-Verbandes. Die bislang geplanten Formulierungen seien aber unvollständig und ungenau. Dies hatte auch der GKV-Spitzenverband schon kritisiert.

Laut den Innungskrankenkassen fehlt zum Beispiel eine Abgrenzung korruptiven Praktiken zu einer erwünschten Zusammenarbeit im Gesundheitswesen. An vielen Stellen sei diese ausdrücklich gewünscht und beinhalte zulässige Absprachen, etwa über die Aufteilung der Vergütung im Bereich der Integrierten Versorgung.

Der IKK-Verband kritisiert an dem bisherigen Entwurf auch, dass nur „wirtschaftliche Vorteile großen Ausmaßes“ bestraft werden sollen. Dieser Begriff sei nicht näher definiert und lasse Raum für eine weite Auslegung. „Insbesondere ist unklar, welche monetären Grenzen im Gesundheitswesen – etwa in Abgrenzung zu den strafrechtlichen Korruptionsgrenzen – gelten sollen“, so der Verband.

Die Kassen erneuern daher ihre Forderung, der Korruption mit Mitteln des Strafrechts zu begegnen. Für eine einheitliche Regelung von Korruptionsfällen müsse daher ein Straftatbestand Korruption im Gesundheitswesen eingeführt werden.

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