Krankenkassen

Gröhe rechnet mit Zusatzbeiträgen APOTHEKE ADHOC, 11.04.2014 15:18 Uhr

Neue Zusatzbeiträge: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erwartet mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Die Krankenkassen dürfen künftig wieder prozentuale Zusatzbeiträge von ihren Versicherten verlangen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geht davon aus, dass etliche Kassen damit den Wegfall des Sonderbeitrags von 0,9 Prozentpunkten ausgleichen werden. „Der neue persönliche, einkommensabhängige Zusatzbeitrag wird von Kasse zu Kasse variieren“, sagte Gröhe bei der gestrigen Aussprache im Bundestag zum Haushalt seines Ministeriums. Dass bislang sieben Kassen angekündigt hätten, den Beitrag zu senken, wertet Gröhe als Erfolg.

Der Minister geht davon aus, dass mehr Wettbewerb zwischen den Kassen entsteht. Dies sei gut für die Versicherten, die zum Teil mit sinkenden Beiträgen rechnen könnten. Der allgemeine Beitragssatz wird von 15,5 auf 14,6 Prozent gesenkt. Angesichts hoher Rücklagen dürften nach Berechnungen des Ministeriums Kassen mit zusammen rund 20 Millionen Versicherten mit weniger Geld auskommen als heute, also keine oder nur geringe Zusatzbeiträge nehmen.

Harald Weinberg von den Linken kritisierte, dass Einkünfte wie Mieteinnahmen bei der Berechnung des Beitrags zur Krankenversicherung nicht berücksichtigt werden. In der Gesundheitspolitik gebe es eine „Null-Bock-Koalition, die die anstehenden Probleme nicht anpackt“, so Weinberg. Die Opposition hat wiederholt auch die Absenkung des Herstellerabschlags von 16 auf 7 Prozent zum Jahreswechsel kritisiert.

SPD-Fraktionsvize Professor Dr. Karl Lauterbach verteidigte die Maßnahme in der Debatte: „Wenn wir das Preismoratorium nicht fortgesetzt hätten, dann wären die Preise zum Jahresbeginn explosionsartig gestiegen. Wir haben das Preismoratorium und die Festsetzung des Herstellerrabatts auf 7 Prozent schnell umgesetzt. Das spart bis zum Ende der Legislaturperiode immerhin über 3 Milliarden Euro.“

Höhere Rabatte könne die Linkspartei natürlich fordern, müsse Sie dann aber auch rechtlich begründen können – „und zwar vor dem Hintergrund, dass wir derzeit Überschüsse in Höhe von 30 Milliarden Euro haben“, sagte Lauterbach. Dies müsse bei der Festsetzung der Rabatte berücksichtigt werden, „denn dies ist keine Willküraktion“. Die Regierung könne den Rabatt „nicht wie auf einem Basar festlegen“, er müsse angemessen sein, so Lauterbach.

Die gesundheitspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Maria Klein-Schmeink, warf der SPD vor, dass die Versicherten bei Zusatzbeiträgen allein zur Kasse gebeten würden. „Das, liebe SPD, ist auch das Gegenteil dessen, was Sie gemeinsam mit uns und den Linken im Wahlkampf versprochen haben. Sie sind wie wir für eine solidarische Finanzierung eingetreten.“

Die Apotheken kamen in der Bundestagsdebatte nur einmal kurz zur Sprache. Maria Michalk (CDU) verteidigte die Einführung der Notdienstpauschale: „Was die Apotheker auf dem Land betrifft, haben wir gemerkt, dass es sich für sie nicht lohnt, einen Nachtdienst anzubieten; wir haben darauf mit einer Nachtdienstpauschale reagiert. Da kann doch niemand sagen, wir würden auf die aktuelle Entwicklung nicht reagieren. Alles ist im Fluss.“

Nachdem Michalk von Bundestagsvizepräsidentin Ulla Schmidt (SPD) schon an das Ende ihrer Redezeit erinnert worden war, lobte sie noch kurz das ABDA/KBV-Modell. Bei dem Modellprojekt ARMIN werde in enger Kooperation mit allen Leistungserbringern getestet, ob die Wirkstoffverordnung zu einer besseren Leistungserbringung im Interesse der Versicherten führt. „Wir sind auf das Ergebnis in fünf Jahren gespannt“, so die CDU-Politikerin.