Krankenkassen

Datenschützer pfeifen DAK zurück APOTHEKE ADHOC, 04.02.2016 08:00 Uhr

Berlin - 

Die DAK-Gesundheit hatte den Zorn der Pflegedienstleister auf sich gezogen: Im vergangenen Jahr setzte die Kasse Patienten mit einem dubiosen Fragebogen zur häuslichen Pflege unter Druck. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) schaltete die Bundesbeauftragte für Datenschutz, Andrea Voßhoff, ein und konnte nun einen Erfolg verbuchen: Die DAK werde die Fragebögen nicht mehr einsetzen, teilte der Verband mit.

„Das ist ein schöner Erfolg des BPA und aller, die sich gegen das Schikanieren von häuslich zu pflegenden Menschen zur Wehr gesetzt haben“, kommentierte Geschäftsführer Bernd Tews. „Die Bundesdatenschutzbeauftragte teilt die Auffassung des BPA, dass eine Doppelerhebung der Daten unzulässig ist.“ Die DAK habe die ärztlichen Ver- und Anordnungen angezweifelt, die Pflicht zum Ausfüllen suggeriert und in einem Schnellverfahren die Leistung verweigert, kritisiert Tews.

Angeschrieben wurden Patienten, die einfache Leistungen bezogen, etwa das An- und Ablegen von Kompressionsstrümpfen, das Auflegen von Kühlpacks oder das Stellen von Arzneimitteln. In den Schreiben wurde die verordnete Leistung für einen kurzen Zeitraum genehmigt. Für die folgenden Wochen hingegen wurde den Versicherten mitgeteilt, dass die Kosten nicht übernommen würden. Zur Begründung hieß es: „Vor weiterer Bewilligung bitte den Fragebogen zurückgeben“.

Die Patienten sollten darin etwa „ausführlich“ schildern, warum sie die beantragte Maßnahme nicht selbst übernehmen könnten. Außerdem sollten sie angeben, welche Personen „in ihrem persönlichen Umfeld“ leben, also Angehörige, Freunde und Nachbarn, und schildern, welche Leistungen diese übernehmen könnten.

Für den Fall, dass sich Patienten oder ihre Bekannten unsicher fühlten, bot die Kasse außerdem eine Schulung durch medizinisches Personal an. Darüber hinaus sollten die Patienten angeben, ob sie ihre Wohnung verlassen können, um eine Arztpraxis aufzusuchen, und warum die beantragten Maßnahmen nicht in der Praxis erbracht werden können.

Der BPA sah das Vorgehen kritisch und legte beim Bundesversicherungsamt (BVA) Beschwerde ein. Bei den anschließenden Gesprächen zwischen BVA und DAK ging es nicht nur um eine Optimierung des Verfahrens, sondern auch um Datenschutzaspekte. Zumindest in dieser Hinsicht zeigt sich die DAK einsichtig – der Fragebogen wurde abgeändert.

Inzwischen habe die Kasse auf den massiven Druck reagiert und die Fragebögen zurückgezogen, so Tews. „Aber das Schreiben der Bundesdatenschutzbeauftragten macht nun deutlich, dass sie unserer Rechtsauffassung folgt und damit von datenschutzrechtlicher Seite dieser missbräuchlichen Praxis ein Riegel vorgeschoben wird.“

Zufrieden ist der BPA-Geschäftsführer allerdings nicht: „Leider lässt die DAK aber nicht nach, sondern hat sich nun eine neue Vorgehensweise ausgedacht“, so Tews mit Blick auf einen Artikel der Ärzte-Zeitung. Demnach suchen Berater der DAK seit Mitte Januar Ärzte auf, die aus Sicht der Kasse zu oft Verordnungen über häusliche Krankenpflege ausstellen.

Insgesamt sollen rund 9000 Praxen in ganz Deutschland besucht werden. Betroffen sind laut Ärzte-Zeitung Mediziner, deren Verordnungen 25 Prozent oder mehr über dem DAK-Schnitt liegen und jährlich mehr als 1000 Euro pro Fall verursachen. Hintergrund sei die Tatsache, dass die häusliche Krankenpflege ab 2017 in die Wirtschaftlichkeitsprüfungen einbezogen werden. Daher glaube die DAK, dass die Ärzte auch ein Eigeninteresse an die Besuchen hätten.

Beim BPA sieht man die Besuche kritisch: Die Kasse suche unter Verwendung von geschützten Patientendaten Ärzte in ihren Praxen auf und zweifle deren Diagnosen und Behandlungspflegeverordnungen an, moniert Tews. „Auch dieses Vorgehen wird der BPA auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen.“