Krankenkassen

DAK versteckt Zusatzbeitrag

, Uhr aktualisiert am 08.01.2015 16:50 Uhr
Berlin -

Seit Jahresbeginn erheben fast alle Kassen wieder einen prozentualen Zusatzbeitrag. Viele halten ihre Einnahmen stabil und gleichen den weggefallenen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent 1:1 aus. So auch die DAK. Allerdings hat die Kasse aus Sicht der Wettbewerbszentrale ihre Versicherten bei der Bekanntgabe des Zusatzbeitrags in die Irre geführt. Der Kasse zufolge hat nur ein kleiner Teil der Versicherten entsprechende Schreiben erhalten.

Die Große Koalition hat den Kassen wieder mehr Freiheit bei der Gestaltung ihrer Beiträge gegeben: Der allgemeine Beitragssatz beträgt seit diesem Jahr nur noch 14,6 Prozent – paritätisch auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt. Die Kassen können aber Zusatzbeiträge erheben, die die Versicherten alleine bezahlen müssen. Laut Gesetz ist außerdem vorgeschrieben, dass die Kassen ihre Versicherten über den Zusatzbeitrag informieren und auf das in diesem Fall geltende Sonderkündigungsrecht hinweisen müssen.

Die Freiheit beim Beitragssatz hatten die Kassen begrüßt, das Transparenzgebot war dagegen auf erbitterten Widerstand gestoßen. Die Kassen fürchten, dass sich der Wettbewerb um Versicherte nicht um die Qualität, sondern ausschließlich um den Beitragssatz drehen würde. Die Informationen an die Mitglieder über den jeweiligen Zusatzbeitrag erfolgte bei vielen Kassen etwa aufgrund der Verwaltungsratssitzungnen erst spät im Jahr. Viele Versicherte wurden erst Mitte Dezember über die neuen Beitragshöhe ab Januar.

Auch die DAK hatte sich entsprechend spät an ihre Versicherten gewandt – und aus Sicht der Wettbewerbszentrale zudem mit falschen Aussagen. So heißt es in dem Schreiben der Kasse, der Gesetzgeber habe zum 1. Januar einen Beitragssatz von 15,5 Prozent „vorgegeben“. Der Wettbewerbszentrale zufolge ist dies irreführend, da der allgemeine Beitragssatz eben nicht mehr auf dieser Höhe liege.

Der Schätzerkreis von Bundesversicherungsamt, Kassen und Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte im Herbst einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag der Kassen von 0,9 Prozentpunkten vorhergesagt. Der einheitliche Beitragssatz beträgt aber eben 14,6 Prozent und die AOKen in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt erheben beispielsweise nur 0,3 Prozent Zusatzbeitrag.

Irreführend im DAK-Schreiben war aus Sicht der Wettbewerbszentrale auch der Hinweis, dass alle Kassen künftig einen individuellen Zusatzbeitrag erheben würden. Auch diese Aussage ist nicht korrekt – wenngleich mit der BKK Euregio und die Metzinger BKK aktuell lediglich zwei Kassen mit dem gesetzlichen Beitragssatz auskommen. Die DAK wurde wegen der beiden Aussagen in ihrem Mitgliederrundschreiben abgemahnt.

Einem DAK-Sprecher zufolge wurden 23 verschiedene Schreiben an bestimmte Versichertengruppen verschickt. In einem davon seien die umstrittenen Formulierungen enthalten gewesen. Der Großteil der Schreiben sei entsprechend auch nicht beanstandet worden. Die Kasse werde daher vermutlich die geforderte Unterlassungserklärung abgeben, da es für sie keine große Rolle spiele.

Die DAK hatte schon mit den pauschalen Zusatzbeiträgen Ärger: Ab Februar 2010 hatte die Kasse von ihren Versicherten zusätzlich 8 Euro monatlich verlangt. Versicherte hatten gegen die vermeintlich zu ungenaue Aufklärung über das Sonderkündigungsrecht geklagt. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte aber letztlich der Kasse recht gegeben.

Die DAK ist auch diesmal nicht die einzige Kasse, die sich bei der Information über ihren Zusatzbeitrag weit hinaus wagt. Die IKK gesund plus etwa wirbt mit der Aussage „Mehr für Sie! Wir senken den Beitragssatz“.

Eine andere Kasse hatte sich wegen dieser Werbung bei der Wettbewerbszentrale beschwert, da nicht die IKK selbst, sondern der Gesetzgeber den Beitragssatz gesenkt habe. Nach der Erwiderung der IKK auf die Abmahnung aus Bad Homburg hatte die Beschwerde führende Kasse aber keine Lust mehr, die Sache weiter zu verfolgen.

Die IKK gesund plus liegt mit ihrem Zusatzbeitrag von 0,6 Prozent unter dem Durchschnitt. Die AOKen verlangen – mit Ausnahme der AOK Niedersachsen, AOK Plus und AOK Sachsen-Anhalt – jeweils 0,9 Prozent Zusatzbeitrag. Ebenso die großen Ersatzkassen wie Barmer, DAK und KKH. Die Techniker Krankenkasse und die Knappschaft bleiben mit 0,8 Prozent leicht darunter, deutlicher die hkk mit 0,4 Prozent.

Vier Krankenkassen verlangen von ihren Versicherten mehr Geld als bisher: An der Spitze liegt die Brandenburgische BKK mit 1,3 Prozent Zusatzbeitrag, also insgesamt 15,9 Prozent. Mit jeweils 1,2 Prozent sind zudem die BKK Braun-Gillette, BKK family, BKK Pfalz, HEAG BKK, IKK Südwest und die Vereinigte BKK über dem bisherigen Beitragssatz von 15,5 Prozent.

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