Gesundheitsfonds

BKKen fordern Finanzausgleich vor der Wahl

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Berlin -

Die Betriebskrankenkassen (BKK) dringen auf Änderungen des Finanzausgleichs zwischen den gesetzlichen Krankenkassen noch vor der Bundestagswahl 2017. Die Chefin des BKK-Landesverbandes Bayern, Sigrid König, sagte, für die Wettbewerbsneutralität unter den einzelnen Kassen und damit für die Entwicklung der Zusatzbeiträge sei es sehr wichtig, dass die Reform bald angegangen werde. Dies sei auch möglich, „weil die Daten seit 2011 auf dem Tisch liegen“.

In dieser Diskussion geht es um den sogenannten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA), der bei der Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds Unterschiede zwischen den Krankenkassen nach Zahl und Schwere der erkrankten Versicherten ausgleichen soll. Hauptnutznießer der jetzigen Regelung sind nach Ansicht der meisten Kassen die AOKen. Das Bundesversicherungsamt und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sehen keinen akuten Änderungsbedarf.

Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, plädiert für eine Überprüfung des gesamten Morbi-RSA. „Derzeit kommen unzählige Kassen oder Kassenarten mit ihren Wünschen um die Ecke, immer mit dem Argument, durch diese und jene Änderung werde der Morbi-RSA gerechter. Dass dahinter reine Interessenpolitik steckt, ist auch klar.“

König verlangte in drei Punkten sofortige Änderungen. So müsse dringend ein „Regionalfaktor“ eingeführt werden, weil die Kosten der Gesundheitsversorgung zwischen Ballungsräumen und ländlichen Regionen zum Teil extrem unterschiedlich hoch seien. Manche regional tätigen Kassen bekommen in Hochpreisregionen wie München oder Hamburg nicht das Geld aus dem Gesundheitsfonds zugewiesen, das sie für die Versorgung ihrer Patienten eigentlich bräuchten.

Auch beim Krankengeld, das stark von den Lohnkosten abhängig sei, könne man zielgenauer ausgleichen. Dazu müssten Faktoren wie die Region, das Einkommen oder die Branche des Versicherten entsprechend präziser berücksichtigt werden. „Der Ausgleich beim Krankengeld ist derzeit sehr, sehr ungenau“, sagte König.

Zudem müsse das Verteilungskriterium Erwerbsminderungsrente gestrichen werden. Danach bekommen Kassen bei gleicher Erkrankung ihrer Patienten dann mehr zugewiesen, wenn der Versicherte nach einer Vollbeschäftigung eine Erwerbsminderungsrente bezieht. Die Differenz
mache zum Teil mehrere tausend Euro aus.

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