Krankenkassen

AOK: Beitragssenkung mit Zusatzbeitrag

, Uhr
Berlin -

AOK-Versicherte in mehreren neuen Bundesländern dürfen sich ab Januar auf sinkende Kassenbeiträge freuen: Nach der AOK Plus mit Versicherten in Sachsen und Thüringen hat nun auch die AOK Sachsen-Anhalt angekündigt, ab 2015 einen Zusatzbeitrag von nur 0,3 Prozent zu verlangen. Da der allgemeine Beitragssatz von 15,5 auf 14,6 Prozent sinkt, sparen die Versicherten bis zu 300 Euro im Jahr.

Bei beiden Kassen hat der Verwaltungsrat jeweils schon am Mittwoch beschlossen, den Zusatzbeitrag auf 0,3 Prozent festzulegen. Damit liegen die AOKen unter dem vom GKV-Schätzerkreis erwarteten Wert.

Die Experten von Kassen, Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Bundesversicherungsamt (BVA) rechnen mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent. Dies entspricht dem Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, den aktuell die Arbeitnehmer allein zahlen. Dieser fällt zum Jahreswechsel weg.

20 der rund 130 Krankenkassen haben bereits angekündigt, einen Zusatzbeitrag von weniger 0,9 Prozent zu erheben, darunter mit der Techniker Krankenkasse (TK) eine der größten Kassen. Bei der AOK Plus sind 2,7 Millionen Menschen versichert, bei der AOK Sachsen-Anhalt rund 700.000.

Kritisch könnte es für Kassen werden, die künftig mit einem Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent nicht auskommen: Sie müssen ihre Versicherten ausdrücklich auf die Möglichkeit hinzuweisen, in eine günstigere Kasse zu wechseln.

Unabhängig von der Höhe des Zusatzbeitrags wurden die Kassen mit der GKV-Finanzreform verpflichtet, auf das Sonderkündigungsrecht und eine Vergleichsliste des GKV-Spitzenverbandes hinzuweisen.

Mit der Reform hat die Große Koalition die 2010 von Schwarz-Gelb eingeführten pauschalen Zusatzbeiträge gestrichen. Kassen wie die DAK, die zeitweise einen Zusatzbeitrag erheben mussten, hatten mit Mitgliederverlusten zu kämpfen. Die Kassen werden daher ihr Möglichstes tun, die Schwelle von 0,9 Prozentpunkten nicht zu übertreten.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Verfassungsbeschwerde abgewiesen
BVerfG: Kein Cytotect für Schwangere
Verzögerungen wegen „KOB light“?
ePA: Die Angst vor Abmahnungen
Weniger Einnahmen, mehr Ausgaben
Krankenkasse rechnet mit Milliardenverlusten
Mehr aus Ressort
Podcast NUR MAL SO ZUM WISSEN
Apotheken in der Warteschleife

APOTHEKE ADHOC Debatte