Die AOK Baden-Württemberg hat die Zuschläge für die bundesweit geltenden Rabattverträge der 14. Tranche erteilt. „Für 103 von 116 ausgeschriebenen Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen können wir mit 29 Pharmaunternehmen Versorgungsverträge unter Dach und Fach bringen“, so Vorstandschef Dr. Christopher Hermann.
Die neuen Verträge treten im Juni in Kraft und lösen überwiegend die Vereinbarungen der zehnten und elften Tranchen ab. Das Umsatzvolumen der jetzt bezuschlagten Präparate lag der AOK zufolge zuletzt bei rund 2 Milliarden Euro.
Zu den besonders umsatzstarken Produkten der Tranche gehören die Antidepressiva Escitalopram (Heumann) und Sertralin (Mylan dura), der Blutdrucksenker Bisoprolol (Teva/Ratiopharm und Dexcel), das Schmerzmittel Ibuprofen (Zentiva/Sanofi), Simvastatin (Mylan dura, Basics und Teva/Ratiopharm) gegen erhöhte Blutfettwerte sowie der Magensäurehemmer Omeprazol (Mylan dura, Heunet und Teva/Ratiopharm). Die Kombination Budesonid/Formoterol ging an AstraZeneca.
Für 15 Wirkstoffe und Kombinationen der neuen Tranche hat die AOK die Zuschläge im Drei-Partner-Modell erteilt. Dazu zählen neben Simvastatin und Omeprazol die Blutdrucksenker Amlodipin (Mylan dura, Zentiva/Sanofi und Dexcel) und Losartan (TAD, Dexcel und Axcount) sowie das Neuroleptikum Risperidon (Aliud, Dexcel, Teva/Ratiopharm).
Für die Lose zu Acetazolamid, Atenolol/Nifedipin, Cefixim, Entacapon, Eprosartan, Hydrocortison, Mitomycin Octreotid, Sultamicillin und Tranylcypromin war der Kasse zufolge bei der Ausschreibung „kein oder kein zuschlagsfähiges Angebot“ eingegangen.
Aktuell haben die AOKen eigenen Angaben zufolge 259 generische Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen Umsatzvolumen von mehr als fünf Milliarden Euro unter Vertrag. Die laufenden Verträge der zehnten bis 13. Tranchen decken demnach rund zwei Drittel des Generikamarktes ab.
Durch die bundesweiten Rabattverträge habe die AOK-Gemeinschaft seit 2007 „bei gleichbleibend hoher Versorgungsqualität mehr als 3,6 Milliarden Euro bei den Ausgaben für Arzneimittel einsparen“ können.
Aus Sicht von Hermann gibt es daher zu den Rabattverträgen als Instrument der Ausgabensteuerung keine Alternative. „Die Krankenkassen haben in den ersten drei Quartalen dieses Jahres knapp 10 Prozent mehr für Arzneimittel ausgeben müssen als im gleichen Zeitraum 2013. Ohne die Arzneimittelrabattverträge wäre das Plus deutlich höher ausgefallen.“ Kritisch äußerte sich Hermann zu der im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) geplanten Reform der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Diese dürfe nicht dazu führen, dass Vorgaben und Anreize zum Verordnen von ausgeschriebenen Arzneimitteln beschädigt würden.
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