Zum Jahresende verlieren die herkömmlichen Krankenversichertenkarten ihre Gültigkeit. Danach werden nur noch die neuen elektronischen Gesundheitskarten (eGK) für die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen akzeptiert. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geeinigt.
Derzeit haben dem GKV-Spitzenverband zufolge rund 95 Prozent der Versicherten die eGK. Die anderen sollten sich beeilen und – so der Rat – „schnellstmöglich ein Lichtbild bei ihrer Krankenkasse einreichen, damit die neue eGK noch bis Jahresende ausgestellt werden kann“. Die neue Karte enthält bislang die Versichertenstammdaten wie Name, Adresse, Geschlecht und das Foto zur besseren Identifizierung des Besitzers.
Selbstverständlich wird den Kassen zufolge kein Versicherter, der Anfang kommenden Jahres ohne die neue Karte zum Arzt kommt, nach Hause geschickt. In diesen Fällen könne der Patient innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Ansonsten sei der Arzt berechtigt, dem Versicherten die Kosten der Behandlung privat in Rechnung zu stellen.
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