Die Krankenhausreform soll demnächst im Kabinett der Bundesregierung beschlossen werden. Für VdK-Präsidentin Verena Bentele ist nicht nachvollziehbar, dass gesetzlich Versicherte 25 Milliarden Euro für die Reform zahlen müssen, während Privatversicherte nicht in die Pflicht genommen werden sollen. Darüber hinaus müssten Patientensorgen bezüglich der Reform ernst genommen werden.
Der VdK sehe die Finanzierung des Transformationsfonds kritisch. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum die gesetzlich Versicherten eine Summe von 25 Milliarden Euro aufbringen sollen, um die deutsche Krankenhauslandschaft zu reformieren und die Privatversicherten keinen Beitrag zu der Reform leisten müssen. Das ist nicht solidarisch“, stellt Bentele klar.
Daher fordert der Sozialverband, dass die Transformation aus Steuermitteln finanziert wird. Falls dies nicht möglich ist, fordert der VdK, dass sich die Private Krankenversicherung, neben Bund und Ländern, finanziell an der Krankenhausreform beteiligt. „Andernfalls riskiert der Gesetzgeber eine ungebremste Steigerung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, die bereits heute Haushalte mit wenig verfügbarem Einkommen massiv belastet.“
Der VdK verlangt darüber hinaus, dass Reformvorhaben auch über die stationäre Versorgung hinausgehen. „Zwingend notwendig sind Veränderungen im Bereich der ambulanten Versorgung und der Notfallversorgung. Beide Vorhaben müssen zeitnah folgen.“
Dennoch: Laut VdK hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit dem Gesetzesentwurf einen guten Start hingelegt. Nun müsse das Gesetz schnell verbessert und umgesetzt werden. „Das Gesetz soll den Kliniken finanziellen Druck nehmen, und die Behandlungsqualität soll deutlich gesteigert werden“, fordert Bentele.
Insbesondere die Reform des Abrechnungssystems und eine Einführung von Vorhaltepauschalen, sowie die verbesserte Verbindung von ambulanter und stationärer Versorgung, könnten erheblich zu einer besseren medizinischen Versorgung beitragen, so die VdK-Präsidentin weiter.
Viele Patienten, so Bentele, fürchten wegen der Reformdiskussion, dass sie im Notfall wegen Krankenhausschließungen weite Wege in Kauf nehmen müssen. „Diese Sorge muss den Menschen genommen werden. Beispielsweise dadurch, dass auch Häuser der künftigen Grundversorgung eine Notfallversorgung anbieten.“ Die Reform müsse sicherstellen, dass eine flächendeckende Versorgung – auch in einer geänderten Kliniklandschaft – gewährleistet ist.
Dabei sei dem Sozialverband durchaus bewusst, dass nicht alle Krankenhäuser bestehen bleiben können. „Vor allem in Städten, in denen mehrere Häuser in unmittelbarer Reichweite sind, wird es zu Schließungen kommen, auf dem Land hingegen eher zu Umstrukturierungen und gegebenenfalls zu Zusammenlegungen“, schätzt Bentele. Dem VdK sei vor allem wichtig, dass sich die Qualität der Versorgung verbessere und eine Gesundheitsversorgung immer erreichbar ist, beispielsweise durch eine Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung.
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