Nach monatelangem Ringen liegt ein Gesetzentwurf für eine Neuaufstellung der Kliniken in Deutschland auf dem Tisch. Doch von den Ländern hagelt es Kritik an den Reformplänen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Nun legen sie dem Minister eine gemeinsame Stellungnahme vor. Die Länder fordern auch weiterhin – ganz entgegen Lauterbachs Wunsch – die Zustimmungspflicht des Gesetzes im Bundesrat.
Die Länder fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme Änderungen bei der geplanten Krankenhausreform des Gesundheitsministers. Bisher seien weder die Ausgestaltung der gewünschten Vergütungssystematik noch deren Auswirkungen klar, so die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Kerstin von der Decken (CDU) aus Schleswig-Holstein. Unzureichend berücksichtigt sei auch die Finanzierung bedarfsnotwendiger kleiner Krankenhäuser. Es bestehe Einigkeit unter allen Ländern, dass der Bund rasch umfassende Änderungen am Entwurf vornehmen müsse. Die Einstimmigkeit verdeutliche, dass parteipolitische Erwägungen hier irrelevant seien.
Die Länder legten heute eine Stellungnahme zu dem kürzlich vorgestellten Entwurf für die Reform vor. Sie fordern darin auch erneut, dass das Gesetz zustimmungsbedürftig im Bundesrat angelegt sein müsse. Ein Gutachten, das die Länder Bayern, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg in Auftrag gegeben hatte, hatte zuletzt ergeben, dass eine Gesetzesverabschiedung ohne Zustimmung des Bundesrates „das Risiko einer formellen Verfassungswidrigkeit“ berge.
Lauterbachs Pläne zielen darauf, die Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Kliniken von dem finanziellen Druck zu befreien, immer mehr Fälle annehmen zu müssen. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Angeboten bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen mit einheitlichen Qualitätsvorgaben sein. Das Bundeskabinett soll sich voraussichtlich am 8. Mai mit dem Gesetzentwurf befassen.
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