Krankenhausreform

Kassen: Vorrang für Abbau

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Berlin -

Zwischen den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist ein Streit über die Verwendung der Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds entbrannt. Das Ministerium will mit einer Verordnung den Kassen-Anteil von bis zu 500 Millionen Euro zum Abbau von Überkapazitäten im Krankenhausbereich in die Haushalte der Länder einstellen.

Der GKV-Spitzenverband befürchtet jedoch, dass die Länder diese Mittel der Beitragszahler genauso für Investitionen zweckentfremden könnten wie Gelder, die von den Kassen zur Finanzierung der Betriebskosten aufgebracht werden. Das geht aus einer Stellungnahme des Spitzenverbandes hervor.

Die Länder sind für die Krankenhaus-Investitionen zuständig, die Krankenkassen für die Betriebskosten. Die Kassen beklagen seit langem, dass die Länder ihren Verpflichtungen zu Investitionen nicht nachkämen und mit Betriebskosten quersubventionierten.

Die Verordnung soll am 27. November im Bundesrat beraten werden. Trete sie in Kraft, bestehe auch die Gefahr, dass die Länder überhaupt keinen Abbau von Überkapazitäten anstrebten, heißt es in der GKV-Stellungnahme. Denn sie seien sowohl für die Auswahl der Ab- oder Umbaumaßnahmen als auch für deren Überprüfung zuständig.

Um Anreize für eine Umstrukturierung oder den Abbau von Überkapazitäten im Klinikbereich zu schaffen, wurde zur Finanzierung solcher Maßnahmen im Krankenhausstrukturgesetz ein Fonds eingerichtet. In diesen sollen die Krankenkassen bis zu 500 Millionen Euro einzahlen. Die Länder sollen in gleichem Maß gegenfinanzieren. Das Gesetz wurde am 5. November vom Bundestag beschlossen.

In der Verordnung des Ministeriums zur Verwaltung des Strukturfonds heißt es dazu: „Die vom Bundesversicherungsamt aus dem Strukturfonds ausgezahlten Fördermittel werden als Einnahmen in den Haushaltsplänen der Länder vereinnahmt. [...] Die Bewirtschaftung der Fördermittel richtet sich nach dem Haushaltsrecht der Länder.“

Der GKV-Spitzenverband kritisiert darüber hinaus, dass dem Abbau von Krankenhauskapazitäten kein Vorrang bei der Strukturreform eingeräumt wird. „Nur ein klarer Vorrang für Maßnahmen zum Abbau von Überkapazitäten sowie Konzentrationsprozesse, die die Anzahl der Standorte reduzieren, können die Verkehrung des Strukturfonds in ein Programm zur Perpetuierung (Fortbestand) von Überkapazitäten verhindern.“ Scheinschließungen und bloße Türschildwechsel müssten vermieden werden.

In der Stellungnahme wird auch erneut die Tatsache bemängelt, dass sich die Private Krankenversicherung (PKV) nicht zwingend an dem Strukturfonds beteiligen muss. Hier bestehe Nachbesserungsbedarf. Denn auch die PKV profitiere von einem Abbau der Überkapazitäten. Der Spitzenverband schlägt vor, dass sich die PKV mit 50 Millionen Euro am Fonds beteiligen soll.

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