Sanktionen bei schlechter OP-Qualität dpa, 06.11.2015 12:21 Uhr
Es ist ein ehrgeiziges Vorhaben: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will die Qualität der Kliniken verbessern und teure Überkapazitäten abbauen. Die Krankenkassen haben Zweifel. Die Mehrkosten bleiben vor allem an den Beitragszahlern hängen.
Krankenhäuser müssen künftig mit Sanktionen rechnen, wenn ihnen Qualitätsmängel bei Operationen und in der Pflege von Patienten nachgewiesen werden. Krankenhäuser, die durch anhaltend schlechte Qualität auffallen, laufen auf Dauer Gefahr, dass einzelne Abteilungen oder sogar das ganze Haus geschlossen werden. Auf diesem Wege sollen Überkapazitäten bei den rund 2000 Krankenhäusern in Deutschland abgebaut werden, ohne jedoch die Versorgung in der Fläche zu beeinträchtigen.
Durch die Krankenhausstrukturreform sollen zudem unnötige Eingriffe unterbunden werden. Patienten können sich daher vor einer OP die Meinung eines zweiten Arztes einholen. Das sind zentrale Punkte der Krankenhausstrukturreform des Bundesgesundheitsministers, die der Bundestag mit Koalitionsmehrheit beschlossen hat. Die Reform soll zum 1. Januar in Kraft treten.
Danach sollen kostspielige Überkapazitäten abgebaut werden, ohne die Versorgung der Bevölkerung in der Fläche zu beeinträchtigen. Denn wenn es nach einem Unfall oder nach einem Herzinfarkt schnell gehen muss, braucht der Patient eine Klinik in der Nähe. Deshalb sollen sogenannte Sicherstellungszuschläge vereinbart werden, wenn eine Klinik für die Versorgung der Bevölkerung notwendig ist, aber sonst nicht ausreichend ausgelastet ist.
Krankenhäuser sollen sich grundsätzlich spezialisieren und auf die Leistungen konzentrieren, die sie besonders gut können. Damit könne die Sicherheit der Patienten bei Operationen erhöht und zugleich die Spitzenmedizin in Deutschland gefördert werden.
Die seit Jahren zurückgefahrene Pflege am Krankenbett soll wieder ausgebaut werden. Für die Aufstockung des Pflegepersonals werden 2016 bis 2018 in einem Förderprogramm insgesamt 660 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zudem soll es von 2017 an einen Pflegezuschlag von bis zu 500 Millionen Euro geben. Die Tarifsteigerungen in der Pflege sollen refinanziert werden. Gutes Pflegepersonal koste Geld, sagte Gröhe in der Debatte. Allerdings ist es zur Zeit schwierig, überhaupt Pflegepersonal auf dem Arbeitsmarkt zu bekommen.
Der Grünen-Gesundheitspolitiker Dr. Harald Terpe kritisierte, dass die Länder immer noch nicht in vollem Umfang ihrer Verpflichtung nachkämen, die Investitionskosten in den Krankenhäusern voll zu übernehmen.
Nach einer Umfrage im Auftrag des Marburger Bundes belasten Personalmangel, zunehmende Arbeitsverdichtung und hoher Zeitdruck immer häufiger den Alltag von Klinikärzten. Drei Viertel haben laut Umfrage das Gefühl, dass die Arbeitszeiten im Krankenhaus die eigene Gesundheit beeinträchtigen, etwa in Form von Schlafstörungen und häufiger Müdigkeit.
Kritik an der Reform gab es von der Opposition und den gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Der GKV-Spitzenverband warf Gröhe vor, die Chance für eine langfristig tragende Strukturreform vertan zu haben. Der stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, sagte: „Es drängt sich der Verdacht auf, dass bei dem Formulieren des Gesetzes und der jüngsten Änderungsanträge die Finanzinteressen der Bundesländer und der Krankenhausbetreiber über den Versorgungsinteressen der Patienten gestanden haben.“
Gröhe hatte 2014 die Eckpunkte mit den Ländern ausgehandelt. Die Krankenkassen kritisieren seit langem, dass Gelder ihrer Beitragszahler zum Teil für Investitionskosten ausgegeben würden, für die eigentlich die Länder aufkommen müssten.
Stackelberg geht davon aus, dass die angekündigten Erhöhungen des Zusatzbeitrages um 0,2 Punkte auf durchschnittlich 1,1 Prozent „nicht zuletzt in der Krankenhausreform ihre Ursache“ haben. Bis Ende 2018 summieren sich nach seiner Darstellung die durch die Reform bedingten Mehrausgaben auf rund sechs Milliarden Euro.