Eine Klinikreform ist unumgänglich, findet Christopher Jürgens, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker (Adka). Dabei müsse jedoch sichergestellt werden, dass allen verbleibenden Einrichtungen eine Klinikapotheke angeschlossen sei.
Die Adka unterstützt laut Jürgens alle Vorhaben, um Krankenhäuser in Deutschland in eine sichere und dem Bedarf angemessene Zukunft zu führen. „Dazu zählt auch ein von Bund und Ländern gemeinsam zu verantwortende Reform im Krankenhauswesen“, sagt Jürgens. Die Länder haben zuletzt am Gesetzentwurf zur Krankenhausreform vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) Änderungen gefordert.
Die Krankenhausapotheker sehen in der derzeitigen Situation der Häuser Probleme: Angesichts der wirtschaftlichen Schieflage vieler Krankenhäuser, dem Rückgang an Fachkräften und der rasanten Entwicklung und Spezialisierung in der Medizin seien Anpassungen in den Strukturen und Prozessen der Krankenhäuser sowie deren Finanzierung unumgänglich, so Jürgens.
Diese Veränderungen hätten auch Auswirkungen auf die Krankenhausapotheken sowie die Arzneimittelversorgung und Aspekte zur Arzneimitteltherapiesicherheit. Mit der Reform sei sicherzustellen, „dass in zukünftigen Strukturen die Möglichkeit besteht, dass alle Einrichtungen, die in Trägerschaft eines Krankenhauses betrieben werden und in denen Patient:innen des Krankenhauses behandelt werden, durch eine Krankenhausapotheke versorgt werden dürfen.“
Beim morgen beginnenden Adka-Jahreskongress werde die Position des Verbands in Nürnberg vorgestellt. Eine entsprechende Stellungnahme zum Gesetz werde im Anschluss veröffentlicht.
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