Die 52.500 Ärzte an kommunalen Krankenhäusern erhalten 4,1 Prozent mehr Geld. Darauf einigten sich die Ärztegewerkschaft Marburger Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in der dritten Tarifrunde. Beide Seiten vereinbarten auch eine Erhöhung der Entgelte für Bereitschaftsdienste um durchschnittlich 7,1 Prozent.
Der Tarifvertrag gilt rückwirkend zum 1. Dezember 2014 bundesweit in rund 550 kommunalen Kliniken mit Ausnahme von Berlin und Hamburg. Vereinbart wurde eine Erhöhung in zwei Stufen um 2,2 Prozent und um weitere 1,9 Prozent bei einer Laufzeit von 21 Monaten. Zudem haben die Krankenhausärzte nun einen einheitlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr; bislang galt dies erst ab dem siebten Jahr ärztlicher Tätigkeit. Die Mediziner an kommunalen Kliniken sind die größte Gruppe unter den Krankenhausärzten in Deutschland.
„Der Tarifabschluss führt für die Krankenhäuser zu Mehrkosten von 316 Millionen Euro“, erklärte die VKA. Hauptstreitpunkt in den Verhandlungen sei der Bereitschaftsdienst gewesen. Hier werden bei der Bezahlung künftig auch Berufserfahrung und Qualifikation der Mediziner berücksichtigt.
Die Ärztegewerkschaft wertete die Einigung als „tragfähigen Kompromiss“. Es sei gelungen, die VKA von der Notwendigkeit einer besseren Bezahlung der Dienste in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen zu überzeugen. Die Hälfte der Ärzte leiste mehr als vier Bereitschaftsdienste pro Monat.
Die Vereinbarungen entsprächen unterm Strich einer Erhöhung von insgesamt knapp 5 Prozent, erklärte der Marburger Bund. Die Ärztegewerkschaft hatte 5,4 Prozent mehr Geld gefordert und außerdem eine Begrenzung auf zwei Wochenenddienste im Monat. Damit konnte sie sich aber nicht durchsetzen. Mit der Ablehnung einer Begrenzung habe die VKA eine Chance zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie verpasst, meinte Rolf Lübke, Verhandlungsführer des Marburger Bundes.
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