Krankenhäuser

Klinikreform: Bezahlung nach Qualität dpa, 29.04.2015 18:55 Uhr

Berlin - 

Weniger Kliniken, weniger OPs, mehr Qualität und damit mehr

Patientensicherheit: Das sind die wichtigsten Ziele einer Reform der

Krankenhausstrukturen in Deutschland. Es gehe um strukturelle

Verbesserungen beim größten Ausgabenblock der Krankenkassen, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der

Unionsfraktion, Jens Spahn. Spahn bezog sich auf den jetzt vorgelegten

Referentenentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) für eine

umfassende Reform der Struktur der rund 2000 Krankenhäuser.

Danach soll anhaltend schlechte Qualität eines Hauses nicht nur finanzielle Konsequenzen haben, sondern letztlich auch dessen Bestand bei der Krankenhausplanung der Länder infrage stellen – von einer Umwidmung bis hin zur völligen Schließung.

Zur Finanzierung des Umstrukturierungsprozesses der Krankenhausversorgung – also etwa zum Abbau von Überkapazitäten durch Klinik-Schließungen – sollen einmalig 500 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds in einen Strukturfonds fließen. Dies aber nur dann, wenn die Länder für die ins Auge gefassten Projekte den gleichen Beitrag leisten. Die Länder sollen diese Mittel tatsächlich zusätzlich bereitstellen, nicht vorhandene Mittel umwidmen.

Bei der Krankenhausvergütung soll es künftig Zu- oder Abschläge geben, je nachdem, ob Leistungen außerordentlich gut oder unzureichend schlecht erbracht werden. Die Patienten sollen verständlichere Informationen über die Qualität der Versorgung in einem Krankenhaus erhalten.

Um die in den Kliniken über Jahre hinweg abgebaute pflegerische Patientenversorgung wieder aufzubauen, werden 2016 bis 2018 bis zu 660 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt. Gröhe hatte sich Ende vergangenen Jahres mit den Ländern auf Eckpunkte der Reform verständigt.

Jetzt hat er seinen Entwurf in die Ressortabstimmung gegeben. Bis zuletzt gab es Streit zwischen Bund und Ländern über Details der Finanzierung. Nötig wurde die Reform letztlich, weil die Länder – zuständig für Planung und Investitionskosten der Krankenhäuser – ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr voll nachkamen.

Häufig wurden und werden Investitionskosten mit Mitteln quersubventioniert, die die Krankenkassen für den Betrieb der Häuser aufbringen. Ärgerlich für die GKV ist, dass die Länder die Investitionsmittel über viele Jahre zurückgefahren haben und nun nach dem Gesetzentwurf lediglich noch die durchschnittlich in den vergangenen drei Jahren ausgewiesen Mittel für die Krankenhausfinanzierung aufbringen müssen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert den Entwurf: An der Reform gebe es noch massiven Änderungsbedarf, ehe sie für die Krankenhäuser akzeptabel sei: „Qualität, Sicherheit und Erreichbarkeit kann es nur geben, wenn in den Krankenhäusern genügend gut ausgebildete Ärzte und Pflegekräfte tagtäglich daran arbeiten können und ihre Gehälter auch finanziert werden“, so DKG-Präsident Thomas Reumann.

Die Reform helfe aber nicht dabei, die Lohnerhöhungen des Personals, die ambulante Notfallversorgung oder die Investitionen zu finanzieren. „Inakzeptabel sind die neu vorgesehenen Kürzungen bei der ohnehin unzureichenden Krankenhausvergütung“, so der DKG-Präsident. „Die Regelfinanzierung muss sicherstellen, dass die Tarifsteigerungen für die 1,2 Millionen Beschäftigen von den Krankenhäusern bezahlt werden können.“

Stattdessen solle der Versorgungszuschlag von 0,8 Prozent ab 2017 ersatzlos wegfallen und von den „sowieso schon zu niedrigen Krankenhauspreisen auch noch Produktivitätssteigerungen, vermutete Fehlbelegungen und ambulantes Potential abgezogen werden“.

Reumann kritisierte außerdem die geplanten zusätzlichen Dokumentationen und Kontrollen: „Die Zeit für mehr Bürokratie fehlt den Ärzten und Pflegekräften dann am Patientenbett und trägt ganz sicher nicht dazu bei, die medizinische Versorgung zu sichern.“

Qualität, Sicherheit und Hygiene brauchten eine gute Bausubstanz und moderne medizinische Geräte, so Reumann. Die Investitionskosten müssten ohne Wenn und Aber finanziert werden – dafür gebe es aber im Reformentwurf bislang keinerlei Ansatz.

Auch warnte die DKG vor den Qualitätsabschlägen: Erfolgsabhängige Vergütungsabschläge gebe es in keinem Bereich der Medizin in Deutschland. „Die Koalition sollte die Ablehnung aller Verbände des Gesundheitswesens einschließlich der Krankenkassen ernst nehmen“, so der Verband.