Krankengeld kommt zurück dpa, 08.01.2009 15:10 Uhr
Kurz nach dem Start des Gesundheitsfonds will die Koalition Regelungen zum Krankengeld für gesetzlich versicherte Selbstständige wieder ändern. Diese sollen zum Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent wie normale Arbeitnehmer einen Krankengeldanspruch ab der 7. Woche erhalten. Dies geht aus einem Referentenentwurf hervor, über den die Berliner Zeitung am Donnerstag berichtete.
Seit Anfang des Jahres haben freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige keinen Anspruch auf Krankengeld mehr. Dafür muss der Versicherte nicht den Einheitssatz von 15,5 Prozent zahlen, sondern den ermäßigten Satz von 14,9 Prozent. Die Versicherungslücke kann bislang durch einen Wahltarif bei der Krankenkasse geschlossen werden oder durch eine private Zusatzversicherung. Neu ist, dass die Kassen solche Wahltarife anbieten müssen. Nun sollen die Betroffenen zwischen dieser Lösung bei ermäßigtem Beitragssatz und automatischem Anspruch bei normalem Einheitssatz wählen können. Die Neuregelung gilt auch für Beschäftigte mit Kurzzeitverträgen.
Um Belastungen zu beheben, sei ein rückwirkendes Inkraftsetzen der Änderungen zum 1. Januar nötig, heißt es in dem Entwurf. Hintergrund ist, dass die eigene Absicherung vor allem für viele Ältere teurer ist und dass Wahltarife mit einer dreijährigen Tarifbindung einhergehen. Die Zeit bis zur 7. Woche kann auch weiterhin extra abgesichert werden.