Wahltarife

Krankengeld entfällt

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Die Krankenkassen bieten mittlerweile erste Wahltarife für Krankentagegeld an. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle hin. Hintergrund ist, dass zum Ende des Jahres der Krankengeldanspruch für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige wegfällt. Wer sich für die Zeit nach dem Jahreswechsel weiter absichern will, muss die Versicherungslücke mit einem Wahltarif schließen.

Dabei handelt es sich um sogenannten obligatorischen Wahltarif, den die Kassen auflegen müssen. Versicherte binden sich für drei Jahre an die Kasse. Das Sonderkündigungsrecht für den Fall der Beitragserhöhung oder der Erhebung eines Zusatzbeitrags entfällt dabei, warnen die Verbraucherschützer. Sie weisen außerdem darauf hin, dass die Tarife sich stark voneinander unterscheiden. Alter und Einkommen seien nur zwei Variablen, die über die Tarifgestaltung entscheiden. Interessierte sollten sich daher bei ihrer Kasse ausführlich über die konkreten Bedingungen informieren.

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