BMG bereitet Verordnung vor

Kostenlose Bürgertests bis Ende Mai

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Berlin -

Bis Ende Mai soll es nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zunächst weiterhin kostenlose Corona-Bürgertests geben. Am 31. März läuft zwar die geltende Corona-Testverordnung (TestV) aus, die auch die Bürgertests enthält. Sie würden aber weiterhin bezahlt, sagte ein Ministeriumssprecher am Montag auf Nachfrage.

Eine entsprechende Verordnung werde vorbereitet, diese solle bis Ende Mai gelten. Angesichts zuletzt wieder gestiegener Infektionszahlen wolle die Bundesregierung die Frist verlängern. Gesundheits- und Finanzministerium hätten sich darauf geeinigt, die Finanzierung der Tests durch den Bund vorerst weitere zwei Monate zu gewährleisten.

Nach aktueller Rechtslage tritt die TestV am 31. März außer Kraft. Geregelt wurde dies mit der Novellierung vom 12. November, mit der die Bürgertests nach kurzer Pause wieder eingeführt wurden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat bereits mehrfach zu Protokoll gegeben, dass die kostenlosen Tests beibehalten werden sollen, da sie für die weitere Bekämpfung der Pandemie von erheblicher Bedeutung seien: „Wir können das Infektionsgeschehen ohne Tests nicht ableiten und Hotspots definieren.“

Doch sein Ministerium hatte die TestV noch nicht angepasst. Die Abda hatte daher das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aufgefordert, schnell für Klarheit zu sorgen. Auch in der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) war dies bereits ein Thema. Die Länderechefs gehen ebenfalls von einem Auslaufen aus, daher forderten sie in ihrem Beschluss: „Die Länder fordern zudem zügig Informationen zur Fortschreibung der am 31. März 2022 auslaufenden Coronavirus-Testverordnung (TestV).“

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