Fertilitätsmedizin

Künstliche Befruchtung: Zuschuss nur für Ehepaare

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Potsdam -

Unverheiratete Paare müssen eine künstliche Befruchtung selbst bezahlen. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam entschieden. Die Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK VBU) hatte gegen das Bundesversicherungsamt (BVA) geklagt, welches der Kasse untersagt hatte, auch Unverheirateten einen Zuschuss von 75 Prozent zu gewähren. Die Sprecherin der BKK kündigte Revision gegen das Urteil an.

Die Richter wiesen in ihrer Urteilsbegründung darauf hin, dass nach dem Gesetz eine Kostenerstattung nur für Eheleute zulässig sei. Das Gericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls eine Revision zum Bundessozialgericht (BSG) zu.

Die Kasse hatte den Anspruch auf den Zuschuss in ihrer Satzung auf unverheiratete Paare erweitert. Daraufhin waren rund 900 Anträge von Paaren ohne Trauschein eingereicht worden.

Die Richter des Ersten Senats erklärten, der Gesetzgeber habe den Anspruch aus sachlichen Gründen bewusst auf Eheleute beschränkt. Das Bundesverfassungsgericht habe das für unbedenklich erklärt. Dies könne nicht über eine Satzungsänderung einer Krankenkasse ausgehebelt werden.

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