Korruptionsregeln

Ärzte wollen Strafrecht für sich

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Die Ärzteschaft und die rot-grün regierten Bundesländer sind für schärfere Regeln gegen Korruption im Gesundheitswesen als von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) geplant. Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, schlägt vor, „direkt übers Strafrecht zu gehen“.

Die Koalition will hingegen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen etwa gegen bestechliche Ärzte durch eine Änderung im Sozialrecht ermöglichen. Montgomery unterstützt nun im Grundsatz einen alternativen Gesetzentwurf, der wohl vom Bundesrat vorgelegt wird.

Eine entsprechende Vorlage beschloss nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung der Hamburger Senat. Anfang Juni solle sie in die Länderkammer kommen. Nach den Worten von Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) werde die Initiative von den rot-grün regierten Ländern unterstützt.

Montgomery und Prüfer-Storcks betonten, dass durch eine Aufnahme der Regeln ins Strafrecht auch Verstöße bei der Behandlung von Privatversicherten geahndet werden könnten. Das Sozialgesetzbuch betrifft hingegen nur die gesetzliche Versicherung. Montgomery betonte: „Unsere Voraussetzung ist, dass das keine 'lex specialis' gegen Ärzte wird, sondern alle Gesundheitsberufe erfasst werden.“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte festgestellt, dass Ärzte nach jetzigem Recht nicht vom Staatsanwalt verfolgt werden können, wenn sie etwa Geld von Pharmafirmen für die Verordnung von Arzneimitteln annehmen.

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