Ärzte-Bestechung

SPD und Linke: Strafen für korrupte Ärzte

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Berlin -

SPD und Linke wollen Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe stellen. Beide Fraktionen haben entsprechende Anträge in den Bundestag eingebracht. Im vergangenen März hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Bestechung von Ärzten nach geltendem Recht nicht strafbar ist. Daher sei eine gesetzliche Neuregelung dringend erforderlich, heißt es etwa in dem Antrag der Linksfraktion.

Darin fordert die Oppositionspartei einen Gesetzentwurf, der korruptives Verhalten von Ärzten, Zahnärzten, anderen Leistungserbringern und sonstigen Beteiligten im Gesundheitswesen, etwa der Pharma- und Medizinprodukte-Industrie, unter Strafe stellt. Dadurch entstehe auch eine Haftung der Unternehmen, wenn sie korruptes Verhalten ihrer Mitarbeiter nicht unterbinden.

Von dem neuen Straftatbestand sollen demnach sowohl materielle als auch immaterielle Vorteile erfasst werden. Für Fachvorträge oder Gutachten sollen künftig nur noch Vorteile „in einem angemessenen Rahmen“ gewährt werden, um keinen Umgehungstatbestand zu schaffen. Die neuen Regeln sollen nach Vorstellungen der Linken nicht nur für Vertragsärzte gelten, sondern auch für selbstständige und angestellte Ärzte.

Im vergangenen April war ein ähnlicher Antrag der SPD-Fraktion im Gesundheitsausschuss des Bundestags gescheitert. Linke und Grüne enthielten sich, weil ihnen der Antrag nicht weit genug ging. In einem neuen Antrag fordert die SPD-Fraktion nun einen Gesetzentwurf, „mit dem Korruption im Gesundheitswesen generell unter Strafe gestellt wird“. Die Linke kritisiert auch diesen Antrag, der nach Meinung der Fraktion „nur aus einer einzigen absolut unpräzisen Forderung besteht“.

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