Korruption

Länder fordern Strafparagraph

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Berlin -

Der Bundesrat will die Korruption im Gesundheitswesen stärker bekämpfen. Dazu wurde ein Gesetzentwurf beschlossen, nachdem der neue Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung in das Strafgesetzbuch eingeführt werden soll. Die Länder stützen sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem vergangenen Jahr. Das Urteil habe eine große strafrechtliche Regelungslücke aufgezeigt, die der Gesetzgeber schließen müsse.

Korruption, Betrug und Fehler haben demnach laut einer Studie aus dem Jahr 2010 dem europäischen Gesundheitswesen jährlich etwa 56 Milliarden Euro gekostet. Der Gesetzentwurf werde nun der Bundesregierung zugeleitet.

Der Antrag ging von den SPD-geführten Bundesländer Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern aus. Ärzten und Apothekern soll explizit verboten werden, bei der Ausübung ihres Berufs Vorteile für sich oder andere zu fordern oder anzunehmen, die in Zusammenhang mit einer Arzneimittelverordnung oder -abgabe stehen oder die Zuweisung von Patienten betreffen. Verstöße sollen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden, besonders schwere Fällen mit bis zu fünf Jahren.

Dass die Korruption im Gesundheitswesen noch in dieser Legislaturperiode geregelt wird, ist allerdings fraglich. Denn die schwarz-gelbe Bundesregierung verfolgt einen anderen Ansatz, der eine Änderung im Sozialgesetzbuch vorsieht.

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