Strafparagraph für Ärzte und Apotheker Alexander Müller, 07.06.2013 15:19 Uhr
Korruption im Gesundheitswesen sollte nach dem Willen der SPD-geführten Bundesländer Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern strafrechtlich verfolgt werden. Die Länder brachten heute einen entsprechenden Gesetzesantrag in den Bundesrat ein. Damit soll insbesondere die Bestechlichkeit von Ärzten, aber auch allen anderen Heilberuflern unter Strafe gestellt werden. Da die schwarz-gelbe Bundesregierung einen anderen Ansatz verfolgt, ist mit einer Lösung in dieser Legislaturperiode kaum noch zu rechnen.
Der Bundesratsantrag sieht eine Ergänzung des Strafgesetzbuchs vor. Die SPD-Länder möchten einen eigenen Paragrafen „Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen“ einführen. Der Antrag wurde in die Ausschüsse Recht, Gesundheit und Innen verwiesen.
Ärzten und Apothekern soll explizit verboten werden, bei der Ausübung ihres Berufs Vorteile für sich oder andere zu fordern oder anzunehmen, die in Zusammenhang mit einer Arzneimittelverordnung oder -abgabe stehen oder die Zuweisung von Patienten betreffen.
Verstöße sollen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden, besonders schwere Fällen mit bis zu fünf Jahren. Beides gilt dem Antrag gemäß auch für Personen, die den Heilberuflern solche Vorteile anbieten.
Hintergrund der Initiative ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Der Große Strafsenat hatte vor fast genau einem Jahr entschieden, dass Ärzte weder als Beauftragte der Krankenkassen noch als Amtsträger tätig sind und deshalb nicht wegen korrupten Verhaltens bestraft werden können. In den Verfahren ging es um die finanzielle Beteiligung der Mediziner für ihr Verordnungsverhalten.
Der Gesundheitsmarkt sei insgesamt „aufgrund seiner Finanzkraft für korruptive Praktiken in hohem Maße anfällig“, heißt es zur Begründung zum Antrag von Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die Länder betonen, dass kein Spezialgesetz gegen Ärzte geschaffen werden soll.
Wie im allgemeinen Korruptionsrecht soll es auch für Heilberufler eine Grenze der „Sozialadäquanz“ geben. Gemeint sind Leistungen, die „der Höflichkeit oder Gefälligkeit entsprechen“. Großzügige Einladungen oder Geschenke durch Pharmahersteller würden dagegen auf eine Unrechtsvereinbarung hinweisen, so die Begründung der SPD-Länder.
Laut der Berufsordnung der Ärzte sei die Zuweisung von Patienten gegen Bezahlung zwar schon heute verboten, heißt es im Antrag. Es gebe aber ein „deutliches Vollzugsdefizit“. So seien in der Vergangenheit die meisten ermittelten Fälle ohne berufsrechtliche Strafe beigelegt worden.
Auch den „Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ der Kassen und Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) fehle es an den nötigen Befugnissen, notfalls auch verdeckt zu ermitteln. Gerade bei „erfinderisch verschleiterten“ Konstruktionen seien Durchsuchungen der Geschäftsräume oft das einzige Mittel, so der Antrag. Dies dürfen aber nur die Staatsanwaltschaften.
Die schwarz-gelbe Regierung lehnt dagegen eine Änderung des Strafgesetzbuches ab. Die SPD ist im Bundestag schon mit einem entsprechenden Antrag gescheitert. Gesundheitsminister Bahr plant selbst eine Änderung des Sozialgesetzbuches.
Dieser Verstoß ist jedoch von verschiedenen Seiten attackiert worden. Und da der rot-grün dominierte Bundesrat der Gesetzesänderung zustimmen müsste, wird es vermutlich in naher Zukunft keine Regelung zur Korruption im Gesundheitswesen geben.