466 Milliarden Euro werden im Gesundheitswesen pro Jahr umgesetzt. Diese gewaltige Summe zieht Missbrauch des öffentlichen Amtes förmlich an: Seit 2020 konnte die neu gegründete Bayrische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bereits 568 Verfahren einleiten – davon sind 85 Prozent auf Betrug zurückzuführen. Auch Apotheken waren dabei.
Die ZKG gibt es seit September 2020, sie ist bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg angesiedelt. Seither ermitteln bayernweit 14 Staatsanwältinnen und -staatsanwälte um den Leitenden Oberstaatsanwalt Richard Findl gezielt in diesem Bereich. Bis zum 30. Oktober wurden 568 Verfahren neu eingeleitet und 249 Altverfahren bearbeitet. 524 Verfahren seien inzwischen abgeschlossen. Allein zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 30. September 2022 habe dies zu 20 Anklagen und 30 Strafbefehlsanträgen bei bayerischen Gerichten geführt, heißt es in der Bilanz.
Betreiber von Corona-Testzentren seien bei der Abrechnung besonders korrupt, sie stehen mit rund einem Drittel der eingeleiteten Verfahren an erster Stelle. Dicht dahinter folgen Ärzte, gegen die in 31 Prozent der angezeigten Fälle ermittelt wird.
In einem dieser Fälle wird gegen einen Arzt ermittelt, der über die Manipulation des Einlesedatums von Versichertenkarten einen erheblichen Schaden verursachte. Im Zeitraum von mindestens sechs Jahren betrog er die Kassen so um mehr drei Millionen Euro.
Physiotherapeuten und Pflegedienste machen immerhin noch 19 Prozent der gesamten Betrugsfälle aus. Drei Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes befinden sich seit September in Untersuchungshaft. Sie gaben sich als Fachkräfte aus, ohne eine entsprechende Ausbildung zu haben. Die so abgerechneten Leistungen gegenüber den Pflegekassen machen einen Verlust von 4,5 Millionen Euro aus.
Aber auch Apotheker:innen wurden über das anonyme Hinweisportal der ZKG angezeigt. Am 6. Dezember startet am Landgericht Augsburg ein Prozess gegen eine Apothekerin. Sie fälschte Rezepte, die auf sie selbst ausgestellt waren. Über die Sammelabrechnung ihrer Apotheke reichte sie diese ein, ohne das Medikament tatsächlich zu bestellen. Dabei soll es sich um ein hochpreisiges Medikament gegen Schuppenflechte gehandelt haben.
Der Schaden beläuft sich auf rund 500.000 Euro. Aufgedeckt werden konnte der Fall durch konkrete Hinweise auf den verschreibenden Arzt – in dem Fall ein Zahnarzt. Der unübliche Verordner und die fehlende Plausibilität der hohen Dosierung führten letztendlich zur Anzeige der Apothekerin.
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