Ärzte-Korruption

Kassen wollen Bestechungsversuche ahnden

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Berlin -

Die Bundesregierung will Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe stellen: Angehängt an das Präventionsgesetz soll im Sozialgesetzbuch ein Paragraph zu Bestechlichkeit und Bestechung von Leistungserbringern eingefügt werden. Den Krankenkassen gehen die bisherigen Anstrengungen noch nicht weit genug.

Der GKV-Spitzenverband hatte schon im Herbst 2012 und zuletzt Anfang April auf die Schaffung einer entsprechenden neuen Strafvorschrift gedrängt und konkrete Vorschläge gemacht.

In seiner neuesten Stellungnahme weist der Verband darauf hin, dass der geplante Straftatbestand im Sozialgesetzbuch im Vergleich zum geltenden Korruptionsstrafrecht typische Tathandlungen der Bestechung nicht erfasse – etwa das erfolglose Anbieten einer Bestechung.

Die Strafbarkeitslücke im Gesundheitswesen werde nicht geschlossen, wenn die konkrete Annahme oder Gewährung nachgewiesen werden müsse. „Durchaus denkbar sind Fallkonstellationen, in denen zum Beispiel die erfolgte Bargeldübergabe nicht nachgewiesen werden kann, aber bei einer Durchsuchung eine schriftliche Vereinbarung zwischen Geber und Nehmer sichergestellt wird“, so der GKV-Spitzenverband.

Auch die Beschränkung auf „wirtschaftliche Vorteile“ bei der Ahndung von Bestechungsfällen finden die Kassen zu eng. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) kämen im Korruptionsstrafrecht regelmäßig auch „immatrielle“ Vorteile in Betracht.

Der GKV-Spitzenverband wünscht sich außerdem, dass neben den betroffenen Versicherten, Kassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Kammern auch Mitbewerber des Täters einen Antrag auf Verfolgung stellen können. Dies sei bislang im Gesetz nicht vorgesehen.

Aus Sicht der Kassen werden zudem die Hinweisgeber, sogenannte Whistleblower, von Fehlverhalten im Gesundheitswesen zurzeit nicht ausreichend geschützt. Auch hier sieht der GKV-Spitzenverband Nachbesserungsbedarf.

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