Rabattverträge

Kooperationen: Ausgleich für Defekte

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Sind Rabattarzneimittel nicht lieferfähig, bedeutet dies für Apotheker Mehrarbeit. Sie müssen die Prüfung der Lieferfähigkeit dokumentieren und eine Sonder-PZN auf das Rezept drucken. Mit Blick auf die monatelangen Schwierigkeiten bei Metoprolol-Succinat von Betapharm fordert der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) eine Entschädigung für Apotheken.

Bei einem Treffen mit Ulrike Flach (FDP), parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), schlug der Verband eine Vergütung von 3 Euro pro nicht lieferfähiger Packung durch den jeweiligen Hersteller vor. Zudem sollten die Vorlaufzeiten für die Unternehmen nach der Zuschlagserteilung erweitert werden. Diese sind laut BVDAK hauptverantwortlich für die Nichtlieferfähigkeit.

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