Bundesrechnungshof

Kooperation gegen Abrechnungsbetrug

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Der Missbrauch im Gesundheitswesen muss aus Sicht des Bundesrechnungshofs (BRH) stärker bekämpft werden. Um Fälle von Abrechnungsbetrug, Diebstahl und Fälschungen von Rezepten oder dem Austausch von Krankenkassenkarten besser verfolgen zu können, sollen die „Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ verstärkt Informationen austauschen.

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) wurde 2004 eine gesetzliche Regelung für Kontrollstellen geschaffen. Sie sollen Meldungen zu Unregelmäßigkeiten dokumentieren, bewerten und gegebenenfalls weiterverfolgen. Neben den Krankenkassen und dem GKV-Spitzenverband sind auch die Berufsorganisationen der Ärzte zur Schaffung entsprechender Einheiten verpflichtet.

Bei einer Prüfung hatte der BRH herausgefunden, dass die Stellen nur unzureichend miteinander kooperieren. Gerade den Austausch personenbezogener Daten hätten einige Stellen unter Berufung auf den Datenschutz verweigert. Zudem seien Berichte über die Arbeitsergebnisse nicht miteinander vergleichbar.

Der BRH fordert daher alle Stellen gemäß der gesetzlichen Verpflichtung zur besseren Kooperation auf. „Nur wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten, können Missstände wirksam bekämpft werden“, so die Behörde in einem Unterrichtungsschreiben an den Bundestag. Gemeinsame Standards seien notwendig, um Berichte aller Stellen auswerten zu können.

Eine bundesweite Übersicht über die zweckwidrige Verwendung von Finanzmitteln im Gesundheitswesen gibt es derzeit nicht. Das Zusammenführen und Auswerten einzelner Ergebnisse der Stellen sei bislang gesetzlich nicht vorgesehen, teilte das Bundesgesundheitsministerium auf Nachfrage mit.

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