AMG-Novelle

Kontrollen für Versandapotheken Alexander Müller, 13.02.2009 18:31 Uhr

Berlin - 

Die Bundesregierung will den Versandhandel mit Arzneimitteln sicherer machen. Erforderlich sei „eine effektive Überwachungsmöglichkeit des grenzüberschreitenden Postverkehrs mit Arzneimitteln“, heißt es in einer Vorabfassung des Kabinettsentwurfs zu 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG). „Dies gilt auch im Hinblick auf Arzneimittelfälschungen, die auf diesem Vertriebsweg vermehrt an Endverbraucher nach Deutschland und somit in den Verkehr gelangen“, so der Wortlaut.

Der Zoll soll bei der Überwachung mitwirken. Die Dienststellen dürfen laut Entwurf Arzneimittellieferungen überprüfen und die Verwaltungsbehörden einschalten. Das Brief- und Postgeheimnis wird für diesen Bereich gelockert - dies muss laut Grundgesetz explizit vorgesehen werden.

Außerdem sollen sich alle Apotheken mit Versandhandelserlaubnis in einer zentralen Datenbank des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) eintragen lassen. Dies soll Verbrauchern helfen, legale von illegalen Versandapotheken zu unterscheiden. Die Datenbank sei erforderlich „zur Herstellung einer größeren Transparenz für Verbraucher und Behörden sowie zur Bekämpfung unlauterer Formen des Handels mit Arzneimitteln“, heißt es im Entwurf.